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Einige Fragen beschäftigen mich gerade. Wie die meisten von euch wissen, gibt es im Bereich MLM, Strukturvertrieb Networkmarketing, Direktvertrieb viele schwarze Schafe. Manchmal erkennt man auf den ersten Blick, dass es sich bei einem solchen Unternehmen tatsächlich um ein Schneeballsystem handelt. Aber nicht immer ist das so offensichtlich, da ja die Initiatoren bestrebt sind ihr System zu tarnen. Selbst Juristen (Anwälte und auch Richter) tun sich oft schwer bei der Beurteilung eines Unternehmens.
Nun meine Fragen:
1. Kann man auch als unbeteiligter, also als nicht selbst geschädigte Person, Anzeige erstatten bzw. Strafantrag stellen, wenn man den Verdacht hat, ein Network sei tatsächlich ein Schneeballsystem, ein Pyramidensystem, bei dem der Strukturaufbau im Mittelpunkt steht?
2. Hat man mit Konsequenzen zu rechnen, wenn Ermittlungsbehörden nicht zu dem Schluss kommen, dass ein Betrug vorliegt bzw. einen solchen Betrug nicht nachweisen können (Stichwort "Falsche Verdächtigung" o.ä.)?
Nun meine Fragen:
1. Kann man auch als unbeteiligter, also als nicht selbst geschädigte Person, Anzeige erstatten bzw. Strafantrag stellen, wenn man den Verdacht hat, ein Network sei tatsächlich ein Schneeballsystem, ein Pyramidensystem, bei dem der Strukturaufbau im Mittelpunkt steht?
2. Hat man mit Konsequenzen zu rechnen, wenn Ermittlungsbehörden nicht zu dem Schluss kommen, dass ein Betrug vorliegt bzw. einen solchen Betrug nicht nachweisen können (Stichwort "Falsche Verdächtigung" o.ä.)?
- Registriert: 9. Mai 2015
- Beiträge: 7
@JippyAwe
Wenn man es mit Behörden, der Justiz und Juristen zu tun hat, ist es wichtig, sorgfältig zu formulieren. Der Text einer Anzeige sollte daher z. B. immer so lauten:
"Anzeige gegen Fa. XYZ wegen des Verdachts auf..."
oder
"Anzeige gegen Fa. XYZ wegen des Anfangsverdachts auf..."
Nun ist es Sache der Justiz, nachzuprüfen, ob sich dieser VERDACHT bewahrheitet oder nicht. Da die Anzeige keine Behauptung enthielt, geht man also keinerlei Risiko ein, selbst belangt zu werden - wegen übler Nachrede oder dergleichen.
Da man als Anzeige-Erstatter oft nicht weiß, welcher Straftatbestand konkret erfüllt wird, bietet sich fast immer der § 263 StGB an:
Dem deutschen Gesetzgeber bzw. auch den Justizbehörden ist aber bekannt, daß viele Deutsche durchaus Berührungsängste mit der deutschen Justiz haben. Daher hat man die Möglichkeit geschaffen, auch anonym Anzeige zu erstatten - z. B. auf dieser Seite:
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/r ... nguage=ger
Wer den Weg der anonymen Anzeige wählt, muß sich daher durchaus nicht als Denunziant fühlen, denn das LKA Niedersachsen weiß, daß viele Straftaten nie zur Anzeige kämen, wenn es die Möglichkeit der anonymen Anzeige nicht gäbe und ermuntert "ängstliche" Bundesbürger sogar dazu, Verdachtsfälle zu melden oder zur Anzeige zu bringen.
Wenn man es mit Behörden, der Justiz und Juristen zu tun hat, ist es wichtig, sorgfältig zu formulieren. Der Text einer Anzeige sollte daher z. B. immer so lauten:
"Anzeige gegen Fa. XYZ wegen des Verdachts auf..."
oder
"Anzeige gegen Fa. XYZ wegen des Anfangsverdachts auf..."
Nun ist es Sache der Justiz, nachzuprüfen, ob sich dieser VERDACHT bewahrheitet oder nicht. Da die Anzeige keine Behauptung enthielt, geht man also keinerlei Risiko ein, selbst belangt zu werden - wegen übler Nachrede oder dergleichen.
Da man als Anzeige-Erstatter oft nicht weiß, welcher Straftatbestand konkret erfüllt wird, bietet sich fast immer der § 263 StGB an:
Da bei Betrug schon der Versuch strafbar ist, muß es also gar nicht zur Vollendung der Straftat kommen. Insofern kann man also auch dann Anzeige erstatten, wenn man selbst noch gar nicht geschädigt worden ist, es aber geworden wäre, wenn man den Versprechungen - z. B. auf einer Website - Glauben geschenkt hätte.Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Dem deutschen Gesetzgeber bzw. auch den Justizbehörden ist aber bekannt, daß viele Deutsche durchaus Berührungsängste mit der deutschen Justiz haben. Daher hat man die Möglichkeit geschaffen, auch anonym Anzeige zu erstatten - z. B. auf dieser Seite:
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/r ... nguage=ger
Wirtschaftskriminalität ist in hohem Maße schädigend für Organisationen und die gesamte Gesellschaft. Wenige Täter schädigen oft viele Opfer und bereichern sich auf deren Kosten.
Es ist wohl kaum bestreitbar, daß unter dem Oberbegriff "Wirtschaftskriminalität" auch MLM, Network usw. einzuordnen sind, wo wenige Täter oft viele Opfer schädigen.Unternehmen, Verwaltungen und Polizei sind dabei auf die Hinweise integrer Mitarbeiter und verantwortungsbewusster Bürger angewiesen
Wer den Weg der anonymen Anzeige wählt, muß sich daher durchaus nicht als Denunziant fühlen, denn das LKA Niedersachsen weiß, daß viele Straftaten nie zur Anzeige kämen, wenn es die Möglichkeit der anonymen Anzeige nicht gäbe und ermuntert "ängstliche" Bundesbürger sogar dazu, Verdachtsfälle zu melden oder zur Anzeige zu bringen.
- Registriert: 4. Sep 2012
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Für viele sicher interessant. Oft trauen sich Geschädigte ja nicht Anzeige zu erstatten, sei es aus Scham oder weil sie befürchten evtl. selbst zur Rechenschaft gezogen zu werden.
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- Beiträge: 4
Bei einem begründeten Verdacht, kann man auch Anzeige erstatten. Wenn sich später herausstellt, dass es doch nichts war, hat man auch nichts zu befürchten, meine ich-
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