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Urheberrecht: YouTube-Videos und Videos von anderen Videoportalen dürfen auf Websites eingebunden werden
Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erklärt die Verwendung von sogenannten Embedded Links für urheberrechtlich zulässig. Bei Embedded Links handelt es sich um Videos von Video-Plattformen, wie z.B. YouTube, die direkt auf Webseiten eingebunden werden, sodass die Clips automatisch von der das Video einbindenden Seite abzurufen sind, so dass ein Besuch der Website des zum Videoportals unnötig ist.
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) - 21.10.2014 - Az. C-348/13
Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erklärt die Verwendung von sogenannten Embedded Links für urheberrechtlich zulässig. Bei Embedded Links handelt es sich um Videos von Video-Plattformen, wie z.B. YouTube, die direkt auf Webseiten eingebunden werden, sodass die Clips automatisch von der das Video einbindenden Seite abzurufen sind, so dass ein Besuch der Website des zum Videoportals unnötig ist.
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) - 21.10.2014 - Az. C-348/13
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Hier findet ihr den Beschluss des Gerichtshofs zum Nachlesen:
https://curia.europa.eu/juris/document/ ... doclang=DE
https://curia.europa.eu/juris/document/ ... doclang=DE
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Ich verstehe das so, dass ich ohne Probleme befürchten muss, YouTube Videos auf meiner Website einbetten kann.
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Ja, du kannst einfach Videos auf deiner Website einbetten, man muss aber den Urheber immer mit dazu schreiben.
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