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Hallo,
mein Name ist Steffen, ich habe mich hier angemeldet weil ich einige Fragen zum Erbrecht habe.
Mein Vater ist Anfang des Jahres verstorben (ich war sein einziges Kind) und Er hatte sein komplettes Leben immer Ärger, darum hatten wir auch keinen Kontakt.
Nun meine Frage: Könnte ich seine Schulden erben?
Grüße.
mein Name ist Steffen, ich habe mich hier angemeldet weil ich einige Fragen zum Erbrecht habe.
Mein Vater ist Anfang des Jahres verstorben (ich war sein einziges Kind) und Er hatte sein komplettes Leben immer Ärger, darum hatten wir auch keinen Kontakt.
Nun meine Frage: Könnte ich seine Schulden erben?
Grüße.
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Grundsätzlich ja. Wenn du Erbe bist und das Erbe antrittst, erbst du alles was da ist. Wenn das Schulden sind, dann erbst du auch die.
Allerdings kannst du das Erbe auch ausschlagen. Das heißt, du trittst das Erbe nicht an. Dann erbst du auch nichts, also weder Vermögen noch Schulden
Wenn du das Erbe ausschlägst, und im Nachhinein stellt sich raus, es war mehr Vermögen da als Schulden hast du Pech gehabt.
Wenn du das Erbe antrittst und merkst erst später, das mehr Schulden als Vermögen da sind, hast du auch Pech gehabt.
Zwar gibt es grundsätzlich die Möglichkeit die Annahme oder Ausschlagung rückgängig zu machen, bzw anzufechten, allerdings muss das gut begründet sein.
Es wäre für dich natürlich ideal, zu wissen, ob das Erbe dir Guthaben oder Schulden bringt.
Für nähre Infos solltest du vll einen Rechtsanwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist konsultieren.
Das alles ist nur meine persönliche Meinung und nicht als Rechtsberatung zu verstehen.
Allerdings kannst du das Erbe auch ausschlagen. Das heißt, du trittst das Erbe nicht an. Dann erbst du auch nichts, also weder Vermögen noch Schulden
Wenn du das Erbe ausschlägst, und im Nachhinein stellt sich raus, es war mehr Vermögen da als Schulden hast du Pech gehabt.
Wenn du das Erbe antrittst und merkst erst später, das mehr Schulden als Vermögen da sind, hast du auch Pech gehabt.
Zwar gibt es grundsätzlich die Möglichkeit die Annahme oder Ausschlagung rückgängig zu machen, bzw anzufechten, allerdings muss das gut begründet sein.
Es wäre für dich natürlich ideal, zu wissen, ob das Erbe dir Guthaben oder Schulden bringt.
Für nähre Infos solltest du vll einen Rechtsanwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist konsultieren.
Das alles ist nur meine persönliche Meinung und nicht als Rechtsberatung zu verstehen.
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Hallo Lena,
Danke für deine Antwort, meine Mutsch und ich haben uns gestern noch einen Anwalt gesucht. Dieser beschäftigt sich hauptsächlich mit Strafrecht, ich denke bei ihm sind wir gut aufgehoben. Haben aber erst einen Termin nach Ostern bekommen, ich hoffe das reicht noch aus.
Steffen
Danke für deine Antwort, meine Mutsch und ich haben uns gestern noch einen Anwalt gesucht. Dieser beschäftigt sich hauptsächlich mit Strafrecht, ich denke bei ihm sind wir gut aufgehoben. Haben aber erst einen Termin nach Ostern bekommen, ich hoffe das reicht noch aus.
Steffen
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In einer Erbrechtsangelegenheit ein Anwalt der auf Strafrecht spezialisiert ist?
- Registriert: 23. Jul 2012
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Na ja, Strafrechtler machen ja oft auch noch andere Sachen im zivilrechtlichen Bereich. Vielleicht hat er ja auch Kenntnisse und Erfahrungen im Erbrecht. Wenn es nicht sehr kompliziert ist, kann grundsätzlich sicher jeder Anwalt helfen.
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Ein Anwalt kann sich ja auch in die Rechtslage einlesen. Ich denke aber, dass es besser ist sich von vornherein einen Anwalt zu suchen, der auf dem jeweiligen Gebiet, hier Erbrecht, beheimatet ist.
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Oh ja kannst du, falls du natürlich im Testament stehst
- Registriert: 25. Jul 2012
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Das hat weniger mit dem Testament zu tun, als viel mehr mit der Frage, ob ich ein Erbe antrete oder ausschlage. Ich kann auch bei Vorlage eines Testamentes, welches mich als Mit- oder Alleinerben ausweist, das Erbe ausschlagen. Dann erbe ich nichts. Weder Vermögen, noch Schulden.
- Registriert: 27. Feb 2010
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Na klar, kann man auch das Erbe ausschlagen, wenn man als Erbe im Testament benannt ist. Wäre ja noch schöner, wenn mich jemand, der mir eins auswischen möchte und hoch verschuldet ist, mich einfach als Alleinerbe ins Testament einsetzt und mir so seine Schulden überhelfen könnte.
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Man muss das Erbe einfach ausschlagen, ganz einfach.
- Registriert: 23. Jul 2012
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@barmensch: Schön, dass du bereits beantwortete Fragen beantwortest, indem du das nachplapperst, was schon mehrfach gesagt wurde.
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Tja, etwas zu vererben ist nicht immer der beste Weg.
Ich persönlich bin Fan davon, im Alter einfach eine Umkehrhypothek aufzunehmen, durch die man sein Eigentum (in meinem Fall die Immobilie) an eine Bank wie beispielsweise die Alpenkasse übertragt und dafür eine lebenslange Rente bezieht. So unterliegt am Ende auch nichts der Erbschaftssteuer und man bekommt im Alter eine zusätzliche Rente von der man gut leben kann, während man zugleich weiterhin lebenslanges Wohnrecht in seiner Immobilie genießt.
Ich persönlich bin Fan davon, im Alter einfach eine Umkehrhypothek aufzunehmen, durch die man sein Eigentum (in meinem Fall die Immobilie) an eine Bank wie beispielsweise die Alpenkasse übertragt und dafür eine lebenslange Rente bezieht. So unterliegt am Ende auch nichts der Erbschaftssteuer und man bekommt im Alter eine zusätzliche Rente von der man gut leben kann, während man zugleich weiterhin lebenslanges Wohnrecht in seiner Immobilie genießt.
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Tja crabby, nur ist das hier leider absolut nicht das Thema. Keine Ahnung, weshalb du hier etwas vollkommen unpassendes postest.
- Registriert: 11. Nov 2015
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ähm ist warsch. schon irrelevant aber sollte man bei nen erbe nicht wissen was einen vererbt wird ??? könnte man dann nich in nen Grundbuch nachgucken dort sieht man ja ob schulden drauf sind?
mfg
mfg
- Registriert: 13. Okt 2013
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In welchem Grundbuch stehen denn deiner Meinung nach die Schulden der Bundesbürger? Google doch mal den Begriff "Grundbuch". Dann fällt dir evtl. auch auf, wie unsinnig deine Frage war.
- Registriert: 3. Apr 2018
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Wenn du das Erbe antrittst und nicht ausschlägst, kannst du auch seine Schulden erben und musst diese dann übernehmen.
Wenn du und dein Vater eh nie Kontakt hattet und du somit auch kein emotionales Interesse daran hast, schlag es direkt aus. Wie bist du nun vorgegangen?
Wenn du und dein Vater eh nie Kontakt hattet und du somit auch kein emotionales Interesse daran hast, schlag es direkt aus. Wie bist du nun vorgegangen?
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