Ich kenne diesen Paidmailer nur aus Werbemails.
Meine Meinung zu hohen AZG und Änderungen von AGB im allgemeinen:
Eine AZG von 20,- Euro ist schon als recht hoch anzusehen. 50,- Euro sind meiner Ansicht nach kaum noch akzeptabel. Wenn er die AZG hochgesetzt und damit die AGB geändert hat, müsste er die User davon in Kenntnis setzen und denen die mit der AGB-Änderung nicht einverstanden sind die Möglichkeit geben sich unter Auszahlung des bisherigen Verdienstes (unabhängig vom erreichen der AZG) abzumelden.
Was die Payrate bei einer AZG von 50,- angeht folgendes: Bei einer so hohen AZG ist davon auszugehen, das nur ein gewisser Prozentsatz aller jemals angemeldeten User diese erreicht. Das bedeutet, dass alle Guthaben von Usern die sich dort wieder abmelden bevor sie die AZG erreicht haben "eingespart" werden. Es muss also nur ein Teil der Guthaben ausgezahlt werden. Das steigert natürlich die Payrate. Bei 50,- können es sehr viele sein, die sich irgendwann entnerft abmelden, obwohl sie schon ein Guthaben von 1,-, 5,-, 10,- oder gar 20,- erreicht haben, weil sie einfach kein Land sehen. Alles erwirtschaftete Guthaben, die im System bleiben.
Im Prinzip würden die grossen Refjäger von einer so hohen AZG und der guten Payrate profitieren, das sie diese schnell erreichen. Meist vermisst man jedoch bei Paidmailern mit so hoher AZG die grossen erfahrenen Refjäger, weil die meisten nicht nur danach schauen, wieviel sie u.U. dort in möglichst kurzer Zeit verdienen können, sondern in erster Linie auch danach, wie tragfähig ein solches System auf Dauer ist, wobei auch der Verdienst des "Normalusers" eine Rolle spielt. Also kann man das Vorhandensein oder Fehlen bekannter Refjäger schon als Indiz für die Qualität eines Dienstes heranziehen, aber nur als Indiz... auch Refjäger können sich natürlich mal irren. Ausserdem meinen einige Betreiber es sei eine gute Idee, Accounts mit dem Namen bekannter Refjäger zu erstellen, damit es so aussieht, als seien diese dort angemeldet. Es kommt ab und an vor, das man sich unter Refjägerkollegen fragt "Sag mal, bist Du tatsächlich dort angemeldet, ich sehe Deinen Namen in der Refrally?" und als Antwort bekommt: "Das bin ich nicht, das ist ein Fake". Welche bekannten Namen vertreten sind, findet man, wie schon angedeutet, am leichtesten bei einer laufenden Refrally heraus.
Zu Deiner beantragten AZ:
unabhängig vom oben geschriebenen, hast Du Anspruch auf Deine AZ, da sie vor der AGB-Änderung beantrag wurde. Das solltest Du auch durchsetzen.