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#1

Beitrag So 25.10.2015, 21:07

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Young Member
Registriert: 11. Dez 2013
Beiträge: 39
Liebe Leser :)

Wende mich an euch weil ich da paar kleine fragen habe.
Und zwar möchte ich wissen, ob man eine Vermieter Beschreibung braucht wenn man halt einen neuen Mieter haben will ?

Habe mich da selber mal schlau gemacht.
Ich selber habe ja gehört, dass man als Mieter wenn man sich anmelden muss, sowas ausfüllt. Aber mehr weiß ich nicht.
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#2

Beitrag Mo 9.11.2015, 12:23

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Young Member
Registriert: 23. Jul 2012
Beiträge: 32
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Was du meinst ist eine Vermieterbescheinigung. Die Vermieterbescheinigung wird wieder eingeführt. Danach sind Vermieter ab November 2015 verpflichtet den Ein- oder Auszug von Mietern zu bestätigen. Damit sollen Scheinanmeldungen unterbunden werden.


Folgendes ist dem Einwohnermeldeamt vom Vermieter zu melden:

- Name des/der Mieter
- Anschrift der Mietwohnung
- Name und Anschrift des Vermieters
- Datum von Ein- oder Auszug
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