Mein DSL Vertrag lief im März 2012 aus, genauso die Einzugsermächtigung.
Trotzdem wurde mir durch ein Fehler des DSL Anbieters im Mai 2012 ca. 30 EUR von meinen Konto widerrechtlich abgezogen.
Da ich es sofort bemerkte buchte ich die 30 EUR zurück.
Nach einigen Tagen bemerkte der DSL Anbieter den Fehler und überwies mir 30€.
Nun verlangte der DSL Anbieter im Dezember 2012 die 30 EUR zurück.
Da ich diese 30 EUR nicht überwiesen habe, wurde von meinen Konto ohne Einzugsermächtigung die 30 EUR abgebucht.
Ich könnte diese 30 EUR jetzt jederzeit bis zu 4 Wochen zurück buchen.
Nun meine Frage: Für die Fehlerhafte Abbuchung und Überweisung trage ich keine Schuld, sondern allein der DSL Anbieter.
Stehen rechtlich diesen DSL Anbieter die 30 EUR zu, oder ist der DSL Anbieter selbst Schuld für die fehlerhafte Überweisung?
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Zum einen darf der Anbieter nichts mehr von Deinem Konto abbuchen, falls Du tatsächlich vorher die Einzugsermächtigung entzogen hast und diese Rücknahme der Einzugsermächtigung dem Anbieter auch wirklich zugegangen war zum Zeitpunkt der Abbuchung.
Ein anderes Thema ist die Fehlbuchung. Da ist ein Fehler passiert, den der Anbieter bemerkte und korrigierte. Das tat er augenscheinlich ohne zu wissen, dass Du Deinerseits schon eine Rückbuchung des fälschlich abgebuchten Betrages veranlasst hast.
Wenn Du nun darauf spekulierst, von diesem Fehler profitieren zu können und ein Anrecht auf die zuviel gezahlten 30 Euro zu haben bist Du auf dem Holzweg. Da nun ja die Sache ausgeglichen zu sein scheint, solltest Du das auch auf sich beruhen lassen und als erledigt betrachten. Oder möchtest Du Dir vielleicht einen Rechtsanwalt nehmen um durchzusetzen, das Du die 30 Euro behalten kannst?
Auf versehentlich überwiesene Beträge hat der Begünstigte natürlich keinen Anspruch.
Ein anderes Thema ist die Fehlbuchung. Da ist ein Fehler passiert, den der Anbieter bemerkte und korrigierte. Das tat er augenscheinlich ohne zu wissen, dass Du Deinerseits schon eine Rückbuchung des fälschlich abgebuchten Betrages veranlasst hast.
Wenn Du nun darauf spekulierst, von diesem Fehler profitieren zu können und ein Anrecht auf die zuviel gezahlten 30 Euro zu haben bist Du auf dem Holzweg. Da nun ja die Sache ausgeglichen zu sein scheint, solltest Du das auch auf sich beruhen lassen und als erledigt betrachten. Oder möchtest Du Dir vielleicht einen Rechtsanwalt nehmen um durchzusetzen, das Du die 30 Euro behalten kannst?
Auf versehentlich überwiesene Beträge hat der Begünstigte natürlich keinen Anspruch.
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