
2. Kontrahierungszwang - google mal danach und dann sag mir nochmal man kann einen Kontoeröffnungsantrag ohne wichtigen Grund ablehnen

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Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind in einigen deutschen Bundesländern durch Sparkassengesetze und -verordnungen rechtlich verpflichtet ("Kontrahierungszwang"), jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen: In Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in allen ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin) besteht durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis.
Quelle (beide Zitate): http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-KontoEinzelne Gerichte haben in Streitfällen eine rechtliche Verpflichtung der Banken zur Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis bejaht. Nach einem Urteil des Landgerichts Bremen vom 16. Juni 2005[8] soll sich aus der freiwilligen Selbstverpflichtung des ZKA eine Pflicht der angeschlossenen Banken ergeben, allen Kunden auf Wunsch ein so genanntes „Girokonto für Jedermann“ einzurichten. Dieses Urteil wurde durch das Oberlandesgericht Bremen allerdings aufgehoben.
Ganz so einfach ist es eben nicht. Und wenn es dem einen oder anderen gelungen ist, die Kontoeröffnung gerichtlich durchzusetzen, kann man ja da nicht von "ganz einfach" reden. Und viele sind auf diesem Weg eben auch gescheitert.Chriso hat geschrieben:Ein Konto ohne Schufa zu bekommen ist im Grunde auch ganz einfach.
Gute Frage! Dafür interessiere ich mich auch!vanteddy hat geschrieben:Jedermann Konto - Girokonto für jeden
Kann mir mal jemand erklären, was ein Jedermann-Konto ist? Ist das ein Konto für jeden? Wie muss ich mir das vorstellen. Kann ich zu jeder Bank gehen und zum Beispiel verlangen, dass die mir das angebotene kostenlose Girokonto mit Guthabenverzinsung geben? Ich wurde da nämlich schon mal von einer Bank abgelehnt. Die wollten mir kein Konto geben.
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