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Hier geht es um Bankgeschäfte, Girokonto und Kreditkarten
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#1

Beitrag Mo 25.07.2011, 22:39

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P-Konto, das Pfändungsschutzkonto

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes erlaubt es Vebrauchern ihr Konto vor Pfändungen durch Gläubiger zu schützen. Seit dem 01.07.2010 ist es möglich ein pfändungssicheres Konto, auch Pfändungsschutzkonto oder P-Konto mit der eigenen Bank oder Sparkasse zu vereinbaren. Das Pfändungsschutzkonto soll dem Schutze der Schuldner dienen.

- bei einer eingehenden Pfändung wird das Girokonto nicht automatisch gesperrt
- das Kontoguthaben in Höhe des Grund-Pfändungsfreibetrag von 1028.89 Euro kann vom Gläubiger nicht angetastet werden.
- Geldeingänge sind unabhängig von der Herkunft geschützt (z.B. Geldeingänge aus Lohn/Gehalt, Sozialleistungen aber auch Überweisungen aus ebay-Verkäufen, Zahlungen von der Oma u.ä.)
- bei Bezug von Sozialleistungen, kann die Pfändungsschutzgrenze sogar angehoben werden
- nicht ausgeschöpfte Freibeträge können in den Folgemonat übernommen werden

Jedes Girokonto kann in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Die Banken und Sparkassen sind verpflichtet auf Wunsch des Kunden das Konto als pfändungssicheres Konto (P-Konto) zu führen.
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#2

Beitrag Di 26.07.2011, 14:35

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Wohnort: Ulm
Ja, seit etwa einem Jahr gibt es dieses pfändungssicheres Konto. Gut für Schuldner, schlecht für Gläubiger.
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#3

Beitrag Mo 1.08.2011, 05:37

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Young Member
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Das mir die Bank wo ich ein Konto habe, dieses in ein pfändungssicheres Konto umwandeln muss, habe ich verstanden. Aber muss mir auch jede Bank überhaupt ein Konto geben?
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#4

Beitrag Di 2.08.2011, 04:52

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Young Member
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Also soweit ich weiß, muss eine Bank nicht jedem ein Konto geben. Eine Bank kann sich normalerweise aussuchen, wem sie ein Girokonto gibt und wem nicht. Allerdings haben sich einige Banken dazu verpflichtet jedem ein Konto zu geben, der eines möchte. Ausgeschlossen davon sind Personen, die vorher bei der entsprechenden Bank durch irgendwelche unlauteren Sachen aufgefallen sind.
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#5

Beitrag Mi 26.10.2011, 02:42

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New Member
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Da gab es meines Wissens ein Vereinbaren der verschiedenen Banken. Dieses haben sie aber nur beschlossen, um einen bevorstehenden Gesetz zu entkommen ;) In der Praxis sieht es nämlich ganz anders aus, wenn man sich mal die ganzen Foren durchliest.
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#6

Beitrag Mi 26.09.2012, 15:23

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Hallo! :)

Ich bin zwar etwas spät mit meiner Antwort, aber ich wollte trotzdem mal was zu diesem Thema loswerden. Also erstmal wäre es ja ziemlich merkwürdig, wenn Banken sich nicht aussuchen dürften, wen sie als Kunden aufnehmen. Schließlich ist jeder Kunde auch irgendwo eine Gefahr, sobald er ins Minus gerät macht er schließlich Schulden bei der Bank, die nicht unbedingt von jedem zurück gezahlt werden. Und ein Girokonto ist ja nur eine Aufbewahrungsart für Geld.

Und zu den P-Konten. Naja, soweit ich das verstanden habe kosten die schweinemäßig viel und das Geld ist nicht vollständig geschützt. Gläubiger kommen also immernoch ran ans Geld, sobald ein wenig was mehr zur Verfügung steht. Nur die Sozialleistungen sind geschützt. Oder hab ich da etwas falsch verstanden? :???:
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#7

Beitrag Do 27.09.2012, 09:54

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Senior Member
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Steht doch alles da. Bis ca. 1000 Euro ist das Geld geschützt. Wenn mehr auf dem Konto ist, kann es gepfändet werden. Welcher Bedürftige sammelt denn mehr als 1000 Euro auf dem Konto? Wenn mehr da ist, ist es ja auch in Ordnung, das der Schuldner seine Verpflichtungen erfüllt.
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#8

Beitrag Do 27.09.2012, 10:17

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Ich hab ja keine Frage gestellt. ;) Wollte das nur anmerken.

Und das kann schon vorkommen, dass ein Schuldner viel Geld bekommt. Wenn man davon ausgeht, dass er im Lotto gewinnt, oder wenn ihm jemand etwas überweist, zum Beispiel um ihm einen Gefallen zu tun. Da können selbst 25 Euro ganz schnel :/ l weg sein.
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#9

Beitrag Do 27.09.2012, 14:36

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Senior Member
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Duftkerze hat geschrieben:Ich hab ja keine Frage gestellt. ;) Wollte das nur anmerken.
Keine Frage? Hmm... Dann zitiere ich Dich nochmal:
Duftkerze hat geschrieben:Und zu den P-Konten. Naja, soweit ich das verstanden habe kosten die schweinemäßig viel und das Geld ist nicht vollständig geschützt. Gläubiger kommen also immernoch ran ans Geld, sobald ein wenig was mehr zur Verfügung steht. Nur die Sozialleistungen sind geschützt. Oder hab ich da etwas falsch verstanden? :???:
Das sind Aussagen, die nicht korrekt sind und die Du selbst mit der Frage, ob Du mit Dieser Ansicht falsch liegst beschließt. Ich habe dementsprechend geantwortet.
Duftkerze hat geschrieben:Und das kann schon vorkommen, dass ein Schuldner viel Geld bekommt. Wenn man davon ausgeht, dass er im Lotto gewinnt, oder wenn ihm jemand etwas überweist, zum Beispiel um ihm einen Gefallen zu tun. Da können selbst 25 Euro ganz schnel :/ l weg sein.
Ja und? Wenn er denn auf einmal viel Geld hat, ist es doch auch nur Rechtens, wenn er von dem was er mehr hat, als er zum Leben braucht seine Schulden bezahlt. Oder sollte ein P-Konto Deiner Meinung nach bis 100.000 Euro Pfändungsschutz genießen?
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#10

Beitrag Do 27.09.2012, 22:45

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New Member
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Ähmm. Von Rhetorik verstehst du nicht viel, oder? Das war keine Frage...

Und du hast mir auch nicht zugehört. Meiner Meinung nach sollte ein P-Konto keine 1000 Euro erfassen. Und ich bin auch soweit informiert, dass es das nicht tut. Ich habe im übrigen auch nirgens eine Wertung abgegeben. Also bitte geh mich hier nicht so an, nur weil du dir etwas an Interpretationen zusammenspinnst.
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#11

Beitrag Di 2.10.2012, 00:38

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Senior Member
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Du weißt offensichtlich nicht, was Du selbst geschrieben hast. Was mich aber mehr wundert, ist der Umstand das Du auch nicht in der Lage zu sein scheinst es nachzulesen. Wenn Du etwas ganz anderes meinst, als Du schreibst, ist das aber Dein Ding. Wenn Du die Frage stellst, ob Du etwas falsch verstanden hast, was Du ja ganz offensichtlich auch hast, obwohl Du keine Frage stellen wolltest, stimmt auf Deiner Seite etwas nicht. Wenn jemand Rot meint, aber gelb sagt, ist nicht der daneben, der gelb verstanden hat.

Im übrigen wurde auch schon alles zum P-Konto hinreichend gesagt. Da verstehe ich ohnehin nicht was Dein Posting sollte. Es enthielt eben auch eine falsche Aussage, nämlich, das nur Sozialleistungen geschützt sind. Dem ist aber absolut nicht so. Auch Geld welches Tante Emma oder Onkel Otto Dir auf Dein P-Konto überweisen ist auf diesem Konto geschützt, aber eben nur bis zu einem Guthaben in Höhe von 1028 Euro. Das wurde bereits vor langer Zeit geklärt. Wo ist das Problem? Wer arm ist und überschuldet wird kaum in die Verlegenheit kommen, mehr als diesen Betrag auf dem Konto zu horten. Wenn er aus irgend einem Grund mehr hat, meinetwegen weil Tante Emma ihm viel Geld geschenkt oder vererbt hat, soll gefälligst auch seine Schulden zahlen.

Ebenso wurde schon gesagt, dass einige Banken und Sparkassen eine Selbstverpflichtung eingegangen sind, die es jedermann ermöglicht ein Konto zu eröffnen. Niemand hat hier gesagt, das Banken generell verpflichtet sind jeden Kunden zu akzeptieren.

Wie gesagt, dein Beitrag war mehr als überflüssig.

Du solltest etwas kürzer treten und Dir gründlicher überlegen was Du postest und vor allem in welcher Art und Weise Du Dich hier artikulierst.
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#12

Beitrag Mi 3.10.2012, 11:00

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New Member
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Ich weiß sehr genau, was ich geschrieben habe und habe die erläutert, was gemeint ist.
Ich habe zwar eine Frage gestellt, aber die war rein rhetorischer Natur. Nochmal, damit auch du das versteht. ;)

Und es war eine Korrektur der Postings, da das gesagte nicht so ganz richtig war. Das Geld, das andere auf das Konto überweisen kann binnen kürzester Zeit wieder runtergebucht werden. Frag mal in deiner Bank. ;)
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#13

Beitrag Do 4.10.2012, 00:07

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Moderator
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Duftkerze: Im Grunde wurde schon alles gesagt. Ich verstehe nicht warum du hier so einen Auftritt hinlegst. Weder war Deine Frage als rhetorisch zu verstehen, noch sind Deine Aussagen geeignet irgendwelche angeblich falschen vorherigen Aussagen in den anderen Beiträgen zu korrigieren. Wenn Du von einem Thema nichts verstehst, ist es besser sich ruhig zu verhalten und aufs Lesen zu beschränken, gegebenenfalls auch Fragen zu stellen. Keine Ahnung zu haben, aber gleichzeitig überheblich und unverschämt zu reagieren auf Antworten anderer, kann nur eines zur Folge haben, nämlich, dass man zum Foren-Troll gekürt wird.

Es ist egal, ob das Guthaben auf dem Girokonto aus Lohn, Gehalt, Rente, Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, Sozialleistungen, Zuwendungen Dritter (Geldgeschenke) oder Rückzahlungen von Schulden eines Freundes stammt. Der Betrag ist entscheidend. Bis zu einem Guthaben in Höhe von 1028,89 Euro ist das Guthaben vor Pfändung geschützt. Sollte man nun beispielsweise gerade 800 Euro aus einer der genannten Quellen auf das P-Konto erhalten haben und die liebe Tante einem etwas gutes tun wollen, in dem sie beispielsweise 1500 Euro schenkt, ein Onkel einem diesen Betrag leiht oder ein Freund alte Schulden begleicht, wird derjenige es ja nicht ohne Rücksprache tun. Demzufolge werden sich die meisten schon zu helfen wissen und klären, auf welchem Wege sie das Geld erhalten möchten.

Der genannte pfändungssichere Betrag ist der Basispfändungsschutz des P-Kontos und kann gegebenenfalls erhöht werden.
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#14

Beitrag Fr 5.10.2012, 17:58

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New Member
Registriert: 26. Sep 2012
Beiträge: 7
Interessant. Bin beruflich in dem Bereich unterwegs und habe aus diesem Grund Bedarf zur Korrektur gesehen. Auch sehr schön, dass ich hier angemacht werde, obwohl doch wohl eher odanman mich schon gleich im zweiten Beitrag dumm anmacht. Das kanns doch nicht sein, dass sich hier jeder gleich beleidigt fühlt, wenn man etwas ergänzen will und es kann auch nicht angehen, dass man hier deswegen gleich als Troll bezeichnet wird.

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#15

Beitrag Sa 6.10.2012, 03:27

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Moderator
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Beiträge: 764
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@Duftkerze, wenn Du an den gemachten Aussagen etwas falsches siehst, korrigiere das und belege es. Wenn Du das nicht kannst, dann verhalte Dich ruhig. So wie ich das sehe, ist an den hier gemachten Aussagen bisher nichts falsches zu sehen. Was bitte schön hast Du denn korrigiert? Ich kann da nichts finden. Deine Aussagen im ersten Beitrag lassen auf ein falsches Verständnis der Gegebenheiten was ein P-Konto angeht oder aber zumindest Unsicherheit schließen, was Du ja mit der Frage, ob Du da etwas falsch verstanden hast unterstrichst. Auf diesen Beitrag hat odanman angemessen geantwortet. Allerdings wehrst Du Dich hier ohne Argumente zum Thema und ohne etwas zu belegen, indem Du hier andere angreifst, ihnen unterstellst sich etwas "zusammenzuspinnen" und mehr oder weniger direkt behauptest, dass die anderen Antworten hier falsch sind.

Hier geht es bitte nur noch um das Thema P-Konto oder pfändungssicheres Konto und nicht um persönliche Befindlichkeiten. Ich setze ein Mindestmaß an höflichen Umgangsformen voraus. Bitte nehmt das zur Kenntnis.
Du möchtest Werbung hier im Forum oder bist an einer Zusammenarbeit interessiert? Dann siehe hier:
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#16

Beitrag Sa 6.10.2012, 19:44

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New Member
Registriert: 26. Sep 2012
Beiträge: 7
Er hat auf meinen 2ten Beitrag unangemessen reagiert und der Rest steht oben.
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#17

Beitrag So 7.10.2012, 01:13

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Moderator
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Beiträge: 154
Duftkerze hat geschrieben:Also erstmal wäre es ja ziemlich merkwürdig, wenn Banken sich nicht aussuchen dürften, wen sie als Kunden aufnehmen.
Niemand hat behauptet, dass Banken jeden Kunden nehmen müssen. Es wurde lediglich gesagt, dass sich einige Banken und Sparkassen selbst verpflichtet haben jedem die Möglichkeit zu geben ein Konto zu eröffnen. Das davon Personen ausgeschlossen sind, die bereits durch krumme Dinger bei der Bank aufgefallen sind, versteht sich wohl von selbst.
Duftkerze hat geschrieben:Schließlich ist jeder Kunde auch irgendwo eine Gefahr, sobald er ins Minus gerät macht er schließlich Schulden bei der Bank, die nicht unbedingt von jedem zurück gezahlt werden.
Ist er normalerweise nicht, da ein Konto immer auf Guthabenbasis geführt werden kann. Das heißt, sobald kein Geld mehr da ist, führt die Bank auch keine Überweisungen und Daueraufträge mehr aus und lässt keine Abhebungen zu. So kann das Konto nicht ins Minus abrutschen.
Duftkerze hat geschrieben:Und ein Girokonto ist ja nur eine Aufbewahrungsart für Geld.
Was soll damit gesagt, belegt werden? Ein Girokonto ist in der heutigen Zeit so gut wie unverzichtbar. Lohn und Gehalt sowie Sozialleistungen werden nur per Überweisung gezahlt. Miete Strom und Gas, sowie Telefon und andere Zahlung die im Alltag anfallen müssen in vielen Fällen per Abbuchung vom Girokonto (Einzugsermächtigung) erfolgen. Teilweise werden da nicht mal Dauerauftrag oder Bareinzahlung gewünscht oder erlaubt.
Duftkerze hat geschrieben:Und zu den P-Konten. Naja, soweit ich das verstanden habe kosten die schweinemäßig viel...
Welch qualifizierte Ausdrucksweise für jemanden, der von sich behauptet, im Bereich Banken oder zumindest sonst im Finanzwesen tätig zu sein. Sie kosten je nach Bank etwas mehr als ein gewöhnliches Girokonto.
Duftkerze hat geschrieben:...und das Geld ist nicht vollständig geschützt. Gläubiger kommen also immernoch ran ans Geld, sobald ein wenig was mehr zur Verfügung steht.
Falsch. Bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag ist das Guthaben vor Pfändung geschützt. Im ersten Beitrag wurde alles ganz richtig dazu gesagt.
Duftkerze hat geschrieben:Nur die Sozialleistungen sind geschützt.
Falsch! Was bis zu welchem Betrag geschützt ist wurde nun schon mehrmals gesagt. Vor dieser falschen Aussage von Dir und danach.
Duftkerze hat geschrieben:Oder hab ich da etwas falsch verstanden?
Ja, hast Du. Und zwar alles. Nur leider willst Du es nicht einsehen und schlägst deshalb wild um Dich.
Duftkerze hat geschrieben:Er hat auf meinen 2ten Beitrag unangemessen reagiert und der Rest steht oben.
Auch auf Deinen zweiten Beitrag hat @odanman angemessen reagiert. Schlechte Stimmung und einen scharfen Umgangston hast erst Du hier rein gebracht, nachdem mehr und mehr deutlich wurde, dass Du komplett Unrecht hast.

Sorry, ich nehme Dir nicht ab, dass Du aus der Branche kommst. Und wenn es doch so sein sollte; Prost Mahlzeit für die Branche.
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#18

Beitrag So 7.10.2012, 11:43

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New Member
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Beiträge: 7
Ich hoffe, du merkst selbst, was für einen Mist du da geschrieben hast. Und zitieren macht es nicht schlauer. Ist mir jetzt auch echt zu dumm hier.
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#19

Beitrag So 7.10.2012, 19:24

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Old Member
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Oh mein Gott... Jeder kann lesen wer hier Mist schreibt. In diesem Thread ist das bisher nur eine einzig Person. Du machst Dich hier zum Clown, wie es im Forum nur selten jemand gemacht hat. Das geht ja sogar soweit, das Du abstreitest, Sachen geschrieben zu haben, die aber in Deinen Beiträgen schwarz auf weiß da stehen. Müll schreiben, dann abstreiten diesen Müll geschrieben zu haben und gleichzeitig drauf beharren, dass dieser Müll den man abstreitet geschrieben zu haben richtig ist... Das ist selbst unter den Trollen, die sich hier im Forum hin und wieder einfinden einmalig. :irre:
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#20

Beitrag So 7.10.2012, 19:36

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Member
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x 6
Ja, man merkt ganz deutlich, dass hier ein Banker, oder aber zumindest ein Finanzexperte unterwegs ist. wenn auch nur ein selbst ernannter. :lachtot:

"Bin beruflich in dem Bereich unterwegs", kann natürlich auch heißen, dass man mit Geld zu tun hat und im Finanzbereich tätig ist, da man die Bezahlung der gelieferten Pizza einkassiert. Alles eine Frage der Interpretation. :D

Aber ist doch auch immer wieder schön, wenn sich einer findet, der ein bisschen zur Belustigung der Community beiträgt.
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#21

Beitrag Di 30.10.2012, 21:56

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Young Member
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x 3
Ergänzend vielleicht noch und um Missverständnisse zu vermeiden: Bei dem Höchstbetrag der vor Pfändung geschützt ist, ist nicht der jeweilige Kontostand gemeint, sondern die Summe alle Einzahlungen auf dem Konto pro Monat. Also mann kann nicht jeden Tag 100 Euro bekommen und die dann abholen. Wenn in einem Monat der pfändungsgeschützte Betrag erreicht ist, sind alle weiteren Einzahlungen nicht mehr geschützt und können gepfändet werden. Ich erwähne das nur, weil ich kürzlich an anderer Stelle danach gefragt wurde. Diese Person hatte den Punkt missverstanden.
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#22

Beitrag Di 6.11.2012, 22:36

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Old Member
Registriert: 11. Apr 2007
Beiträge: 465
x 153
Genau so wie Du es sagst ist es. Das war vorher nicht so klar ersichtlich.
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#23

Beitrag Mi 6.11.2013, 02:59

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Beiträge: 74
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Kontaktdaten:
P-Konto - darf nicht mehr kosten als normales Girokonto

Der BGH beschloss in einem Urteil vom 16. Juli 2013 (Aktenzeichen: XI ZR 260/12) u.a., dass für ein P-Konto zukünftig keine höheren Gebühren als für ein normales Konto zulässig sind.

Außerdem wurde die sogenannte Guthabenklausel für unwirksam erklärt. Demzufolge darf ein zuvor vereinbarter Dispositionskredit bei der Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto nicht automatisch aufgehoben werden und die Kreditkarte nicht eingezogen werden.

Ich schreibe das hier, weil der User martin unter Kosten für ein pfändungssicheres P-Konto einen weiteren Thread gestartet hat, wo ich auf dieses Thema verweisen werde. Ich denke, es ist besser, wenn nicht mehrere Threads dazu laufen.
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#24

Beitrag Mi 6.11.2013, 05:07

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New Member
Registriert: 8. Aug 2007
Beiträge: 11
Hmm... danke für die Info. Das hatte ich woanders anders gelesen. Und meine Bank bietet mir ein P-Konto für 5 Euro extra Gebühren an. Wenn es so ist wie du sagst, wäre das ja sehr gut.

PS: Sorry, das ich ein neues Thema für meine Frage nach den Kosten für ein P-Konto aufgemacht habe. Da hatte ich dieses Thema hier nicht gefunden.
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#25

Beitrag Mi 6.11.2013, 15:17

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Old Member
Registriert: 23. Jul 2011
Beiträge: 322
x 98
Von wann ist denn das Angebot deiner Bank, dein Konto für 5,- € zusätzlich als P-Konto zu führen? Denn die Entscheidung des BGH, dass das Führen des Kontos als Pfändungsschutzkonto nichts extra kosten darf, ist ja noch relativ neu, nämlich vom 16.07.2013.

Sicher ist es Möglich, dass Banken auch nach diesem Urteil noch solche Gebühren verlangen. Das ist aber dann unrechtmäßig. Sollte das in deinem Fall so sein, weise die Bank auf das Urteil hin.

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#26

Beitrag So 10.11.2013, 08:56

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Young Member
Registriert: 3. Nov 2013
Beiträge: 40
Weiß einer wie sich das P-Konto bei selbstständigen verhält?
Denn allein mit der Umsatzssteuer werden ja schon 19 % fällig. Kann ja nicht sein, dass man das Geld gepfändet bekommt, was man treuhänderisch für den Staat einnimmt.
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