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Themen rund um Unternehmen, Business, Selbstständigkeit und Gewerbe, geordnet nach Kategorien
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#1

Beitrag Sa 25.03.2017, 23:21

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New Member
Registriert: 25. Mär 2017
Beiträge: 1
Hallo liebe Community :) Ich habe mir vor langer Zeit einen Instagram Account erstellt, der mittlerweile bereits 16 Tausend Abonnenten besitzt. Um mir ein bisschen was dazu zu verdienen, habe ich mir ein Sharepop Konto gemacht. Für alle die, die nicht wissen was das ist: Auf Sharepop stehen viele Apps zur verfügung, die man dann auf seiner Social Media Platform bewirbt und man bekommt eine bestimmte Summe an Gled prp download. Ich habe also etwas Werbung gemacht und habe mir einen Kontostand von rund 180€ auf der Seite verdient. Jetzt meine Frage: Was muss ich beim auszahlen auf ein PayPal bzw. richtiges Konto beachten? Muss ich bestimmte Steuern bezahlen oder ein Gewerbe anmelden? Bitte detaillierte antworten, da ich noch relativ Jung (15) bin und mich nicht so richtig mit dem Thema auskenne :)
Danke im Vorraus

LG :D

Ps: Wohne in Sachsen und hier der Link zur Seite: sharepop.de
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#2

Beitrag So 26.03.2017, 11:19

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Moderator
Registriert: 4. Jun 2014
Beiträge: 84
x 4
Du hast einen Link zur einer SSL gesicherten Seite angegeben (https). Allerdings ist die Seite nicht SSL gesichert und der Aufruf erzeugt eine Fehlermeldung.
Diese Verbindung ist nicht sicher

Der Inhaber von sharepop.de hat die Website nicht richtig konfiguriert. Nightly hat keine Verbindung mit dieser Website aufgebaut, um Ihre Informationen vor Diebstahl zu schützen.
Ich habe die Verlinkung entfernt und stattdessen die Domain angegeben.
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#3

Beitrag So 26.03.2017, 14:01

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Old Member
Registriert: 11. Apr 2007
Beiträge: 465
x 153
Wenn du einer Betätigung nachgehst und dabei eine Gewinnerzielungsabsicht hast, bist du gewerblich tätig, musst also ein Gewerbe anmelden, dieses auch dem Finanzamt melden und auch auch eine Steuererklärung machen. Dabei ist es egal, ob du tatsächlich Gewinn machst. Selbst wenn du dabei Verlust machst, bist du dazu verpflichtet.

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#4

Beitrag Mo 27.03.2017, 18:10

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Member
Registriert: 18. Jul 2011
Beiträge: 74
x 6
Kontaktdaten:
Es ist genau so wie Oleg es sagt.

beispiel: Wenn du einmal deinen keller ausräumst und alles, was du nicht brauchst bei ebay reinstellst, brauchst du kein Gewerbe. Kaufst du aber Sachen an, um sie dann bei ebay zu verkaufen, brauchst du ein Gewerbe.
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#5

Beitrag Di 8.08.2017, 13:57

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Member
Registriert: 7. Nov 2016
Beiträge: 55
Wohnort: MUC
Wieviel musstest du denn für die 180 € machen??? Denn das klingt jetzt nicht sonderlich viel. Und 16000 Follower bei Instagram lassen sich je nach Zielgruppe doch eigentlich teurer verkaufen. Es sei denn, es ist Quatsch mit irgendwelchen sinnentleerten Sprüchen.

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#6

Beitrag So 17.09.2017, 19:55

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Member
Registriert: 2. Aug 2017
Beiträge: 80
Da sollte man sich denke ich wirklich paar Infos vom Fachmann holen. Der weiß am besten ob man nun steuern zahlen muss oder nicht.

Ich habe zum Beispiel immer schon steuern zahlen müssen und habe durch die Auslagerung der Buchführung, auch Payroll Outsourcing genannt, echt viel Zeit sparen können.
Da sind dann wirklich alle Geschäfte zusammen was mit Abgaben zu tun hat.

Steuern muss man soweit ich weiß ab einem 17.500€ Einkommen jährlich zahlen.
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#7

Beitrag Mi 15.11.2017, 15:39

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New Member
Registriert: 15. Nov 2017
Beiträge: 4
Ich würde vielleicht auch einen Termin mit dem Finanzamt ausmachen, die können das noch besser einschätzen ob in diesem Fall eine Gewerbeanmeldung wirklich notwendig ist. Lieber auf Nummer sicher gehen.
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#8

Beitrag So 7.01.2018, 18:58

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Old Member
Registriert: 23. Jul 2011
Beiträge: 321
x 98
Wozu einen Termin mit dem Finanzamt? Er muss eindeutig ein Gewerbe anmelden und ist auch steuerpflichtig. Das wurde doch schon hinreichend beantwortet.
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