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#1

Beitrag Mo 6.01.2014, 00:52

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New Member
Registriert: 6. Jan 2014
Beiträge: 2
Hi, ich bin ganz neu hier im Forum und hoffe mal das ich meine Frage an der richtigen Stelle poste.

Ich bin seit einem Jahr hauptberuflich Bloggerin und verdiene durch Google Adsense und Affiliates Geld. Das meiste von meinem Einnahmen kommt aus dem Ausland.

Nun ist das Jahr rum und ich werd mich bald an meine Steuererklärung setzen. Meiner Steuerberaterin meinte das es etwas komplizierter wäre wenn ich Einnahmen aus dem Ausland habe und das ich von all meinen Einnahmequellen (also Kunden) die Tax ID oder zu deutsch die Umsatzsteuer ID brauche.

Nun ist es aber so, das viele meiner Affiliate Partner (also die, die mir Geld schicken durch Provisionen) keine Tax ID haben. Angeblich braucht man in den USA keine Steuernummer um selbständig zu sein, eine Sozialversicherungsnummer reicht bei denen schon und die wollen die wenigsten rausrücken.

Ich bin jetzt ziemlich verunsichert. Meine Steuerberaterin meinte wenn ich nicht die Tax ID meiner Kunden bekomme, dann müsste ich 19% Umsatzsteuer aus den Einnahmen ans Finanzamt abgeben und das obwohl ich Kleinunternehmer bin. (ich stelle keine 19% in Rechnung)

Kann irgendjemand was dazu sagen? Vielen Dank im voraus.
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#2

Beitrag Mo 6.01.2014, 18:16

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Old Member
Registriert: 23. Jul 2011
Beiträge: 322
x 98
Umsatzsteuer bei Einnahmen aus dem Ausland
Entscheidend ist welche Leistungen für welche Kunden (Unternehmer oder Privatkunde bzw. Institution ohne Ust.-ID [Tax-ID]) erbracht werden. Relevant ist hier der § 3a UStG.

1. Kunde ist ein Unternehmen
Bei Online-Werbung (z.B. Google Adsense oder Affilitate-Programme) handelt es sich um auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen. Ist der Kunde ein Unternehmen mit einer USt.-ID (Tax-ID) gilt die Leistung als am Sitz des Auftraggebers ausgeführt.

Beispiel: Firma Google - Unternehmenssitz: Irland
Im Fall von Google Adsense ist es so, dass nach § 3a Abs. 3 UStG der Leistungsort von Adsense-Einnahmen in das Land des Leistungsempfängers verlagert wird und deshalb diese Umsätze in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig sind.

2. Kunde ist eine Privatkunde bzw. Institution ohne Ust.-ID (Tax-ID)
Ist der Kunde eine Privatperson oder eine Institution ohne Umsatzsteuer-ID, gilt der Umsatz als "am Sitz des die Leistung erbringenden Unternehmers" ausgeführt, so dass auf der Rechnung die übliche deutsche Umsatzsteuersatz auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen ist. Es ist dabei unerheblich, ob der Kunde seinen Sitz inner- oder außerhalb der EU hat. Hiervon gibt es aber Ausnahmen.

2.1. Ausnahmen
Es gelten folgende Ausnahmen bei für ausländischen (Privat-)Kunden außerhalb der EU erbrachte Leistungen:

a) Einräumen von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz
b) Anfertigen von Übersetzungen
c) Überlassen von Informationen
d) Verkauf von Software über das Internet
e) Verkauf von Telekommunikationsdienstleistungen
f) Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
g) Datenverarbeitung

Diese Leistungen gelten steuertechnisch wiederum als im Ausland erbracht, So dass die Einnahmen daraus ebenfalls nicht steuerbar sind und nicht unter das deutsche Umsatzsteuergesetz fallen.


*Ich bin kein Experte. Diese Ausführungen stellen nur angelesenes Wissen dar. Sie sind nicht als Beratung zu verstehen. Irrtümer und Falschauslegungen meinerseits sind nicht ausgeschlossen.
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#3

Beitrag Di 7.01.2014, 16:04

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New Member
Registriert: 6. Jan 2014
Beiträge: 2
Koller hat geschrieben:Kunde ist eine Privatkunde bzw. Institution ohne Ust.-ID (Tax-ID)
Ist der Kunde eine Privatperson oder eine Institution ohne Umsatzsteuer-ID, gilt der Umsatz als "am Sitz des die Leistung erbringenden Unternehmers" ausgeführt, so dass auf der Rechnung die übliche deutsche Umsatzsteuersatz auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen ist. Es ist dabei unerheblich, ob der Kunde seinen Sitz inner- oder außerhalb der EU hat.
Danke erstmal. Auf das oben geschriebene möchte ich eben mal etwas ergänzen. In den USA gibt es keine Ust.-ID, jeder in den USA kann ein Kleingewerbe betreiben mit seiner Social Security Number.

Diese Person aus den USA schickt mir regelmässig Provisionen, da ich ein Affiliate von seinem Buch bin, d.h. wenn jemand sein Buch über meinen Link kauft, bekomme ich eine Provision die mir monatlich auf paypal überwiesen wird.

01. Ich schreibe hierzu keine Rechnung, da ich ja keinerlei Leistung erbringe, richtig? Eine "Earning-Report" sollte ausreichen.

02. Ich muss dem Finanzamt von diesen Einnahmen keine 19% abführen, oder?
Die Ust-Id gilt doch nur für Personen aus Europe (ausserhalb DE), nicht für Einnahmen aus Amerika.

Ich habe bereits mehrmals beim Finanzamt angerufen und das tolle ist das da auch niemand so richtig bescheid weiss. :(
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#4

Beitrag Di 7.01.2014, 19:01

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Senior Member
Registriert: 18. Jul 2011
Beiträge: 157
x 91
Just1Way hat geschrieben:Ich schreibe hierzu keine Rechnung, da ich ja keinerlei Leistung erbringe, richtig?
Nun ja, du erbringst doch ganz eindeutig eine Leistung, sonst würde er ja auch nichts an dich zahlen. Du bewirbst doch sein Ebook. Die Leistung die du erbringst fällt umsatzsteuertechnisch unter "sonstige Leistungen". Dort würde ich es als "Werbung und Öffentlichkeitsarbeit" sehen, was du in den Ausführungen von Koller unter "Ausnahmen" findest. Und bei den dort genannten Punkten wäre die Leistung auch bei einer Privatperson aus steuerrechtlicher Sicht im Ausland erbracht, so dass sie was die UsSt. angeht nicht steuerbar wäre.

Unter Ausnahmen ist auch der "Verkauf von Software über das Internet" genannt. Also auch wenn deine Leistung als Verkauf von Software über das Internet gelten würde, wäre die Leistung ebenso wie bei "Werbung und Öffentlichkeitsarbeit" im Ausland erbracht worden.

Alles das ist natürlich nur meine persönliche Meinung. Du solltest das mit dem Finanzamt bzw. deinem Steuerberater abklären. Dabei kannst du ja so argumentieren, wie du es hier gelesen hast. Soweit ich weiß, wurde der § 3a UStG erst 2011 geändert. Möglicherweise ist dein Steuerberater da auch nicht ganz auf dem neuesten Stand.
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