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Themen rund um Kredite und Geld leihen.
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#1

Beitrag Fr 2.03.2012, 23:59

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New Member
Registriert: 2. Mär 2012
Beiträge: 1
Aloha,

hab eben erfahren,dass man auch gegen einen Mahnbescheid klagen kann?
Es geht darum,dass ich mich von meiner Frau getrennt habe,aber trotzdem noch Rechnungen zu mir ins Haus flattern.
Jetzt bekam ich vor 1 Woche eine Mahnung,aber ich seh gar nicht ein wieso ich zahlen sollte,ist ja nicht mein Kram.
Ich hab gesehen "Ein gerichtlicher Mahnbescheid enthält dabei die Möglichkeit für den Gläubiger, den Forderungen binnen 14 Tagen zu widersprechen. Wird dieser Widerspruch eingelegt, wird in der Regel ein Gerichtstermin festgelegt, bei dem ein Vergleich angestellt wird"
Wie gross sind da so meine Chancen,wenn ich klagen sollte?
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#2

Beitrag Sa 3.03.2012, 11:31

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Old Member
Registriert: 11. Apr 2007
Beiträge: 465
x 153
Was schert Dich der Mahnbescheid gegen Deine Frau? damit hast Du doch rein nichts zu tun. Sollten die Schulden allerdings auf Deinen Namen gemacht worden sein, egal ob es etwas war, was Deiner Frau zugute kam, musst Du dafür zahlen. Abgesehen davon haftet Ihr als verheiratete gemeinsam für Schulden, die Ihr gemeinsam gemacht habt.

Gegen einen Mahnbescheid klagst Du nicht! Du kannst aber innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Allerdings nur gegen einen Mahnbescheid gegen Dich. Gegen einen Mahnbescheid der gegen Deine Frau gerichtet ist, kann auch nur diese Widerspruch einlegen.
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#3

Beitrag Sa 17.03.2012, 00:09

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New Member
Registriert: 17. Mär 2012
Beiträge: 2
Ich denke mal,dass da er (noch) verheiratet ist, er mit haftbar ist.
Ist der Ehepartner nicht zahlfähig,haftet die andere "gute" Hälfte.
Ich selber an deiner Stelle würde klagen,vorallem wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Da kannst du eigentlich nichts falsch machen.
Sonst lieber vorher beim Anwalt erkundigen,ob es sich lohnt.
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#4

Beitrag So 18.03.2012, 00:04

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New Member
Registriert: 17. Mär 2012
Beiträge: 2
Mir ist noch eingefallen, es gibt auch Anwaltsforen bzw. Rechtsforen,da könntest du vielleicht billiger Hilfe bekommen. Evtl. auch von einem Rechtsanwalt.
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#5

Beitrag Fr 23.03.2012, 16:14

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Moderator
Registriert: 11. Apr 2007
Beiträge: 764
x 20
Warum zitierst Du Deinen eigenen vorherigen Beitrag? Ich habe das Zitat entfernt, weil es keinen Sinn macht.

Zur Sache: Gegen was soll er denn klagen? Weiter oben steht schon, dass man gegen Mahnbescheid nicht klagt, sondern diesem in der dafür vorgesehenen Frist widersprechen kann. Das natürlich nur gegen einen Mahnbescheid, der auch gegen einen selbst gerichtet ist. Ich kann nicht gegen Mahnbescheid vorgehen, der mich nicht betrifft. Das alles ist noch unklar. Also kann man auch keine konkreten Tipps geben. Bitte keine Ratschläge wie "klage dagegen". Gegen Forderungen muss man nicht klagen. Wenn sie unrechtmäßig sind, lehnt man die Forderungen ab. Man widerspricht ihnen in der dafür vorgesehenen Form und Frist und begründet den Widerspruch. Dann wartet man ab, ob die Sache damit erledigt ist oder ob der Fordernde auf seinen Forderungen besteht. Dieser müsste dann nämlich seine Forderungen einklagen.

Übrigens ist es schlicht falsch, dass man als verheirateter grundsätzlich für Schulden des Ehepartners haftet.

Bitte keine Ratschläge ohne Sachkenntnis und ohne die Sachlage überhaupt zu kennen. Die hat nämlich der Threadstarter überhaupt nicht bzw. äußerst unzureichend dargelegt.
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