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#1

Beitrag Do 14.11.2019, 01:08

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Young Member
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Beiträge: 39
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Angeblich soll EXW gegen die Stuttgarter Börse und gegen Markus Miller eine Einstweilige Verfügung erwirkt haben. Die Vertriebspartner feiern das in den sozialen Netzwerken schon wie die Heiligsprechung des Unternehmens durch die deutsche Gerichtsbarkeit. Zitat verschiedener Beiträge auf Facebook und Twitter:
Landgericht Hamburg bestätigt das EXW legal und seriös ist
Natürlich nutzt man die Gelegenheit gleich dazu ein
Infos zu EXW bekommt iihr bei mir
hinten dranzuhängen, um Unwissende ins System zu locken. Weiß jemand was Genaues darüber? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Landgericht Hamburg dieses Unternehmen für seriös erklärt hat.

EXW Einstweilige Verfuegung

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#2

Beitrag Do 14.11.2019, 01:33

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Young Member
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Wohnort: Rio
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Es sollen einstweilige Verfügungen der EXW Global AG gegen die Boerse Stuttgart GmbH und gegen Markus Miller erlassen worden sein. Im Falle der Boerse Stuttgart GmbH habe ich folgende Kopien im JPG-Format erhalten:

Einstweilige Verfuegung 01Einstweilige Verfuegung 02Einstweilige Verfuegung 03
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#3

Beitrag Do 14.11.2019, 01:47

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Young Member
Registriert: 2. Dez 2018
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Zur Frage, ob der Erlass der Einstweiligen Verfügung belegt, dass bei EXW alles mit rechten Dingen zugeht und dass das Unternehmen legal und seriös wäre. Das tut es selbstverständlich nicht. Bevor das Gericht die Einstweilige Verfügung erlässt, prüft es nicht, ob der Antragsteller tatsächlich seriös ist und legalen Geschäften nachgeht. Natürlich versuchen nun insbesondere die Vertriebspartner, das so hinzustellen, aber wer behauptet,
Es ist nun Offiziell EXW arbeitet rechtlich sauber und Korrekt
oder
Landgericht Hamburg bestätigt das EXW legal und seriös ist
, der lügt ganz einfach.
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#4

Beitrag Mo 25.11.2019, 21:26

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Senior Member
Registriert: 11. Apr 2007
Beiträge: 250
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Tatsächlich, die Keuler verbreiten überall die Lüge, dass das Gericht festgestellt hätte, das an EXW alles seriös und legal wäre. Ein entsprechendes Schriftstück können sie allerdings nicht vorlegen. :lol:
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