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- Registriert: 27. Dez 2007
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Hallo allerseits,
ich habe mal eine generelle frage an diejenigen, die schon seit einiger Zeit bei den HYIP's dabei sind:
Wie regelt ihr eure ''Gewinnausschüttung'' bezüglich des deutschen Fiskus?
Fällt es jetzt unter das Aktien-/Anlagegesetz und sind somit 30% abschlagssteuer fällig?
Wie ist es allgemein mit diesen Sachen auf steuerlicherbasis geregelt?
Würde mich über die ein oder andere Antwort sehr freuen:-)
Lg
Patrick
ich habe mal eine generelle frage an diejenigen, die schon seit einiger Zeit bei den HYIP's dabei sind:
Wie regelt ihr eure ''Gewinnausschüttung'' bezüglich des deutschen Fiskus?
Fällt es jetzt unter das Aktien-/Anlagegesetz und sind somit 30% abschlagssteuer fällig?
Wie ist es allgemein mit diesen Sachen auf steuerlicherbasis geregelt?
Würde mich über die ein oder andere Antwort sehr freuen:-)
Lg
Patrick
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- Registriert: 1. Apr 2007
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Hallo,
da fragst Du am besten (D)einen Steuerberater oder Dein zuständiges Finanzamt. Beratung in steuerlichen Angelegenheiten darf und wird Dir hier niemand geben.
MfG
ueberschaII
da fragst Du am besten (D)einen Steuerberater oder Dein zuständiges Finanzamt. Beratung in steuerlichen Angelegenheiten darf und wird Dir hier niemand geben.
MfG
ueberschaII
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- Registriert: 27. Dez 2007
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Sollte ja auch garkeine Beratung sondern eher ein Hinweis etc sein=)ueberschaII hat geschrieben:Hallo,
da fragst Du am besten (D)einen Steuerberater oder Dein zuständiges Finanzamt. Beratung in steuerlichen Angelegenheiten darf und wird Dir hier niemand geben.
MfG
ueberschaII
Rein ''Informationshalber'':)
Aber ok, werd dann wohl mal wieder paar mails schreiben^^
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- Registriert: 1. Apr 2007
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Ich versteh Dich schon. Nur spielt es keine Rolle wie Du es nennst... Wenn der Gesetzgeber die von Dir erwünschten "Hinweise" als Beratung wertet, macht sich der Hinweisgeber u.U. strafbar.
Eine Anfrage beim Finanzamt ist kostenlos und vor allem erhälst Du dort Informationen, auf die Du Dich auch berufen kannst, statt Hinweise und Ratschläge von Laien, die möglicherweise falsch sind.
MfG
ueberschaII
Eine Anfrage beim Finanzamt ist kostenlos und vor allem erhälst Du dort Informationen, auf die Du Dich auch berufen kannst, statt Hinweise und Ratschläge von Laien, die möglicherweise falsch sind.
MfG
ueberschaII
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