Rechtliche Themen: Gesetze, Urteile, Rechtsmeinungen von Juristen und Meinungen dazu. Die Inhalte hier stammen von juristischen Laien und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen.
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#1

Beitrag So 25.04.2021, 12:38

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Old Member
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Urheberrecht: YouTube-Videos und Videos von anderen Videoportalen dürfen auf Websites eingebunden werden

Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erklärt die Verwendung von sogenannten Embedded Links für urheberrechtlich zulässig. Bei Embedded Links handelt es sich um Videos von Video-Plattformen, wie z.B. YouTube, die direkt auf Webseiten eingebunden werden, sodass die Clips automatisch von der das Video einbindenden Seite abzurufen sind, so dass ein Besuch der Website des zum Videoportals unnötig ist.

Europäischen Gerichtshofs (EuGH) - 21.10.2014 - Az. C-348/13

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#2

Beitrag So 25.04.2021, 13:31

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Senior Member
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Hier findet ihr den Beschluss des Gerichtshofs zum Nachlesen:

https://curia.europa.eu/juris/document/ ... doclang=DE
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#3

Beitrag So 25.04.2021, 13:38

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Young Member
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Ich verstehe das so, dass ich ohne Probleme befürchten muss, YouTube Videos auf meiner Website einbetten kann.
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#4

Beitrag Mo 19.07.2021, 11:31

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New Member
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Ja, du kannst einfach Videos auf deiner Website einbetten, man muss aber den Urheber immer mit dazu schreiben.
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