Du solltest mal die kompletten Thread über JBB und JSS Trippler lesen. Dort gibt es sehr wohl Meldungen von JBB Membern, die ihr Geld verloren haben und deren Accounts einfach gelöscht wurden. Bei einem Schneeballsystem verdienen immer einige wenige. Das Ausmass des Verlustes und die Anzahl der Verlierer wird immer erst am Ende offenbar, wenn das Schneeballsystem zusammenbricht. Dann sind es regelmäßig über 90%, die Ihr Geld verloren haben. Und weil 3 oder 5% einen Gewinn gemacht haben, ist das ganze nicht legal. Aber es geht nicht in erster Linie um die Prozentzahlen der Verlierer. Ob nun 90 oder 99%... Es geht darum, dass bei Schneeballsystemen kein Geld erwirtschaftet wird, sondern Geld der "Neuankömmlinge" an die Gruppe der "Älteren" umverteilt wird. Da aber sehr hohe "Gewinne" versprochen werden und im Laufe des Daseins eines Schneeballsystems die Gruppe der "Älteren", die mit Geld von Neuankömmlingen versorgt werden müssen immer größer wird, Muus die Anzahl der Neuankömmlinge pro Ebene immer größer werden. Der Bedarf an Neumitgliedern erfordert
exponentiellem Wachstum, bei dem die Größe immer schneller wächst. Wenn anfangs Pro neues Mitglied welches ausgezahlt werden muss noch 10 Neumitglieder nötig sind, werden es später 11, dann 12 usw. usf.... Denn es müssen ja immer auch die, über den letzten stehenden mitversorgt werden. Ein solches System kollabiert dann, wenn nicht mehr die nötige Zahl von Neueinsteigern aufgeracht werden kann. Die letzte Ebene, die nicht ausgezahlt werden kann, weil nach ihnen niemand mehr kommt, macht aber dann weit über 90% aus. Und weil Du und Deine Freunde früh dabei waren und nicht zu den weit über 90% Betrogenen ist das ganze noch lange nicht legal... weder rechtlich, noch moralisch. Es entsteht durch solche Schneeballsysteme ein sehr hoher Schaden. Der Gesetzgeber hat das deshalb eindeutig im
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG geregelt. In
UWG § 16 heißt es:
§ 16 Strafbare Werbung
(1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Weiterhin Interessant die s.g. Schwarze Klausel Nr. 14 des UWG
Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 sind...
Nr.14: ...die Einführung, der Betrieb oder die Förderung eines Systems zur Verkaufsförderung, das den Eindruck vermittelt, allein oder hauptsächlich durch die Einführung weiterer Teilnehmer in das System könne eine Vergütung erlangt werden (Schneeball- oder Pyramidensystem);
Dabei ist es unerheblich, ob der einzelne verpflichtet ist Neumitglieder zu werben der Punkt ist, das insgesamt Neumitglieder, die existenziell für das Schneeballsystem sind, geworben werden. Wenn ein Teil der Leute nicht wirbt und nur Geld einzahlt und dafür ein anderer Teil umso mehr wirbt, ist das Ergebnis das gleiche. Das Werben wird ja auch extra hoch vergütet durch Provisionen.
Übrigens wurde wirklich alles schon haarklein durchgekaut. sowohl in den existierenden Threads zu JBB als auch zu anderen Schneeballsystemen. Bitte mal lesen!