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Re: P-Konto - pfändungssicheres Konto

Verfasst: Sa 6.10.2012, 19:44
von Duftkerze
Er hat auf meinen 2ten Beitrag unangemessen reagiert und der Rest steht oben.

P-Konto - pfändungssicheres Konto

Verfasst: So 7.10.2012, 01:13
von Fr4nk
Duftkerze hat geschrieben:Also erstmal wäre es ja ziemlich merkwürdig, wenn Banken sich nicht aussuchen dürften, wen sie als Kunden aufnehmen.
Niemand hat behauptet, dass Banken jeden Kunden nehmen müssen. Es wurde lediglich gesagt, dass sich einige Banken und Sparkassen selbst verpflichtet haben jedem die Möglichkeit zu geben ein Konto zu eröffnen. Das davon Personen ausgeschlossen sind, die bereits durch krumme Dinger bei der Bank aufgefallen sind, versteht sich wohl von selbst.
Duftkerze hat geschrieben:Schließlich ist jeder Kunde auch irgendwo eine Gefahr, sobald er ins Minus gerät macht er schließlich Schulden bei der Bank, die nicht unbedingt von jedem zurück gezahlt werden.
Ist er normalerweise nicht, da ein Konto immer auf Guthabenbasis geführt werden kann. Das heißt, sobald kein Geld mehr da ist, führt die Bank auch keine Überweisungen und Daueraufträge mehr aus und lässt keine Abhebungen zu. So kann das Konto nicht ins Minus abrutschen.
Duftkerze hat geschrieben:Und ein Girokonto ist ja nur eine Aufbewahrungsart für Geld.
Was soll damit gesagt, belegt werden? Ein Girokonto ist in der heutigen Zeit so gut wie unverzichtbar. Lohn und Gehalt sowie Sozialleistungen werden nur per Überweisung gezahlt. Miete Strom und Gas, sowie Telefon und andere Zahlung die im Alltag anfallen müssen in vielen Fällen per Abbuchung vom Girokonto (Einzugsermächtigung) erfolgen. Teilweise werden da nicht mal Dauerauftrag oder Bareinzahlung gewünscht oder erlaubt.
Duftkerze hat geschrieben:Und zu den P-Konten. Naja, soweit ich das verstanden habe kosten die schweinemäßig viel...
Welch qualifizierte Ausdrucksweise für jemanden, der von sich behauptet, im Bereich Banken oder zumindest sonst im Finanzwesen tätig zu sein. Sie kosten je nach Bank etwas mehr als ein gewöhnliches Girokonto.
Duftkerze hat geschrieben:...und das Geld ist nicht vollständig geschützt. Gläubiger kommen also immernoch ran ans Geld, sobald ein wenig was mehr zur Verfügung steht.
Falsch. Bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag ist das Guthaben vor Pfändung geschützt. Im ersten Beitrag wurde alles ganz richtig dazu gesagt.
Duftkerze hat geschrieben:Nur die Sozialleistungen sind geschützt.
Falsch! Was bis zu welchem Betrag geschützt ist wurde nun schon mehrmals gesagt. Vor dieser falschen Aussage von Dir und danach.
Duftkerze hat geschrieben:Oder hab ich da etwas falsch verstanden?
Ja, hast Du. Und zwar alles. Nur leider willst Du es nicht einsehen und schlägst deshalb wild um Dich.
Duftkerze hat geschrieben:Er hat auf meinen 2ten Beitrag unangemessen reagiert und der Rest steht oben.
Auch auf Deinen zweiten Beitrag hat @odanman angemessen reagiert. Schlechte Stimmung und einen scharfen Umgangston hast erst Du hier rein gebracht, nachdem mehr und mehr deutlich wurde, dass Du komplett Unrecht hast.

Sorry, ich nehme Dir nicht ab, dass Du aus der Branche kommst. Und wenn es doch so sein sollte; Prost Mahlzeit für die Branche.

Re: P-Konto - pfändungssicheres Konto

Verfasst: So 7.10.2012, 11:43
von Duftkerze
Ich hoffe, du merkst selbst, was für einen Mist du da geschrieben hast. Und zitieren macht es nicht schlauer. Ist mir jetzt auch echt zu dumm hier.

Re: P-Konto - pfändungssicheres Konto

Verfasst: So 7.10.2012, 19:24
von Oleg
Oh mein Gott... Jeder kann lesen wer hier Mist schreibt. In diesem Thread ist das bisher nur eine einzig Person. Du machst Dich hier zum Clown, wie es im Forum nur selten jemand gemacht hat. Das geht ja sogar soweit, das Du abstreitest, Sachen geschrieben zu haben, die aber in Deinen Beiträgen schwarz auf weiß da stehen. Müll schreiben, dann abstreiten diesen Müll geschrieben zu haben und gleichzeitig drauf beharren, dass dieser Müll den man abstreitet geschrieben zu haben richtig ist... Das ist selbst unter den Trollen, die sich hier im Forum hin und wieder einfinden einmalig. :irre:

P-Konto - pfändungssicheres Konto

Verfasst: So 7.10.2012, 19:36
von iceman01
Ja, man merkt ganz deutlich, dass hier ein Banker, oder aber zumindest ein Finanzexperte unterwegs ist. wenn auch nur ein selbst ernannter. :lachtot:

"Bin beruflich in dem Bereich unterwegs", kann natürlich auch heißen, dass man mit Geld zu tun hat und im Finanzbereich tätig ist, da man die Bezahlung der gelieferten Pizza einkassiert. Alles eine Frage der Interpretation. :D

Aber ist doch auch immer wieder schön, wenn sich einer findet, der ein bisschen zur Belustigung der Community beiträgt.

P-Konto

Verfasst: Di 30.10.2012, 21:56
von SimoneK
Ergänzend vielleicht noch und um Missverständnisse zu vermeiden: Bei dem Höchstbetrag der vor Pfändung geschützt ist, ist nicht der jeweilige Kontostand gemeint, sondern die Summe alle Einzahlungen auf dem Konto pro Monat. Also mann kann nicht jeden Tag 100 Euro bekommen und die dann abholen. Wenn in einem Monat der pfändungsgeschützte Betrag erreicht ist, sind alle weiteren Einzahlungen nicht mehr geschützt und können gepfändet werden. Ich erwähne das nur, weil ich kürzlich an anderer Stelle danach gefragt wurde. Diese Person hatte den Punkt missverstanden.

Re: P-Konto - pfändungssicheres Konto

Verfasst: Di 6.11.2012, 22:36
von Oleg
Genau so wie Du es sagst ist es. Das war vorher nicht so klar ersichtlich.

P-Konto - darf nicht mehr kosten

Verfasst: Mi 6.11.2013, 02:59
von IvanFedr
P-Konto - darf nicht mehr kosten als normales Girokonto

Der BGH beschloss in einem Urteil vom 16. Juli 2013 (Aktenzeichen: XI ZR 260/12) u.a., dass für ein P-Konto zukünftig keine höheren Gebühren als für ein normales Konto zulässig sind.

Außerdem wurde die sogenannte Guthabenklausel für unwirksam erklärt. Demzufolge darf ein zuvor vereinbarter Dispositionskredit bei der Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto nicht automatisch aufgehoben werden und die Kreditkarte nicht eingezogen werden.

Ich schreibe das hier, weil der User martin unter Kosten für ein pfändungssicheres P-Konto einen weiteren Thread gestartet hat, wo ich auf dieses Thema verweisen werde. Ich denke, es ist besser, wenn nicht mehrere Threads dazu laufen.

Re: P-Konto - pfändungssicheres Konto

Verfasst: Mi 6.11.2013, 05:07
von martin
Hmm... danke für die Info. Das hatte ich woanders anders gelesen. Und meine Bank bietet mir ein P-Konto für 5 Euro extra Gebühren an. Wenn es so ist wie du sagst, wäre das ja sehr gut.

PS: Sorry, das ich ein neues Thema für meine Frage nach den Kosten für ein P-Konto aufgemacht habe. Da hatte ich dieses Thema hier nicht gefunden.

Re: P-Konto - pfändungssicheres Konto

Verfasst: Mi 6.11.2013, 15:17
von Koller
Von wann ist denn das Angebot deiner Bank, dein Konto für 5,- € zusätzlich als P-Konto zu führen? Denn die Entscheidung des BGH, dass das Führen des Kontos als Pfändungsschutzkonto nichts extra kosten darf, ist ja noch relativ neu, nämlich vom 16.07.2013.

Sicher ist es Möglich, dass Banken auch nach diesem Urteil noch solche Gebühren verlangen. Das ist aber dann unrechtmäßig. Sollte das in deinem Fall so sein, weise die Bank auf das Urteil hin.


Re: P-Konto - pfändungssicheres Konto

Verfasst: So 10.11.2013, 08:56
von davidder
Weiß einer wie sich das P-Konto bei selbstständigen verhält?
Denn allein mit der Umsatzssteuer werden ja schon 19 % fällig. Kann ja nicht sein, dass man das Geld gepfändet bekommt, was man treuhänderisch für den Staat einnimmt.