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Re: Auszahlungsanforderung vom 29.05.

Verfasst: So 5.10.2008, 08:24
von PeterK
Um die Übersichtlichkeit wieder herzustellen.
ueberschaII hat geschrieben:Da die Übersicht etwas gelitten hat, fasse ich hier für den Luxusmails Support mal die noch offenen Anfragen (120 Tage abgelaufen) aus diesem Thread zusammen:

Name ................ AZ Anforderung vom

worldofpaid4 .......... 01.06.2008
Schoki1234 ............ 26.05.2008

Falls ich jemanden übersehen habe einfach kurz nochmals posten wann die AZ beantragt wurde.

Re: Auszahlungsanforderung vom 29.05.

Verfasst: So 5.10.2008, 16:26
von ThomasM
PeterK hat geschrieben:
ueberschaII hat geschrieben:@PeterK:

Wo ist in Deiner Antwort der Bezug auf meine Aussage? Vielleicht machst Du Dir mal die Mühe zu lesen, was ich geschrieben habe, bevor Du eine dicke Lippe riskierst. Immerhin hast Du es ja zitiert. Wenn Du die einfachen Sätze nicht verstanden hast, lass sie Dir vorlesen und erklären.

Der Streitwert ist der i.d.R. der geschuldete Betrag auf dessen Grundlage Gerichts- und Anwaltskosten erst festgelegt werden. Letztere sind demnach nicht Bestandteil des Streitwertes.

Deinen letzten Satz wende bitte auf Dich selbst an.

Damit ist diese Diskussion hier beendet!

-> Back to Topic
Wo meine Antwort ist? Ganz einfach: Da jeder Anwalt das quasi von seinem Gehilfen machen lässt, wird auch jeder Anwalt einen Mahnbescheid schreiben (lassen). Das bezweifelst du ja.
Überschall hat nicht gefragt wo Deine Antwort ist, sondern wo in Deiner Antwort der Bezug auf seine Aussage zu finden ist. Leidest Du möglicherweise an einer Leseschwäche? In dem Fall um den es ging, war auch die Auszahlung bereits erfolgt, auch wenn 10 Tage nach der in den AGBs festgelegten Zeit. Also auf was könnte da geklagt werden? Theoretisch auf die Verzugszinsen für 10 Tage. Wenn wir mal von 10Euro Auszahlung ausgehen und einem angenommenen Zins von 10% (hochgegriffen), wäre das 1Euro/p.a. Das macht für 10 Tage 0,027 Euro also knappe 3Cent. Das wäre der Streitwert. Mit einer solchen Forderung würdest Du Dich bei jedem Anwalt und jedem Gericht lächlich machen. So wie Du es auch hier tust.
PeterK hat geschrieben:Korrekt ist, dass der Streitwert der geschuldete Betrug zzgl. etwaiger Zinsen ist.
So? Das Gegenteil hast aber Du behauptet. Zitat von Dir: "Streitwert ist der angeforderte Betrag zzgl. der Kosten, die wesentlich höher sind."
PeterK hat geschrieben:Falsch ist jedoch, dass nur dieser Betrag vom Schuldner zu zahlen ist.
Hat auch niemand behauptet.
PeterK hat geschrieben:Ist doch schön, wenn man ein eigenes Forum hat und so richtig den Oberschlauen raushängen zu lassen?
Was hälst Du davon, wenn Du ein eigenes Forum aufmachst? Ein Trollforum oder ein Forum für leseunwillige. Nenne es "Am Thema vorbei gepostet"
PeterK hat geschrieben:Es geht ja um Luxusmailer, aber man kann sofort einen MB beantrage bzw. über einen Anwalt beantragen lassen, sobald ein Schuldner auch nur einen Tag über die Fälligkeit nicht bezahlt, auch wenn du nicht glaubst, dass ein Anwalt das machen wird.
Ich bezweifle allerdings, das irgendwer einen Mahnbescheid über 2,7 Cent austellt. Und genau darum ging es ie ganze Zeit, auch wenn Du es nicht begreifen konntest oder begreifen wolltest.
PeterK hat geschrieben:Ich kann jedem User mind. drei nennen, die ich persönlich kenne und für die das auch kein Problem darstellt.
Glaube ich Dir nicht.

Abschließend kann ich nur sagen, das ich selten jemanden gesehen habe, der es derartig darauf anlegt sich zum (Ober)Forentroll zu machen, der anderen vorwirft keine Ahnung zu haben ohne selbst auch nur den leisesten Schimmer zu haben. Selten trift der Satz: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ****** halten." besser den Nagel auf den Kopf, als in Deinem Fall.

Re: Auszahlungsanforderung vom 29.05.

Verfasst: So 5.10.2008, 16:48
von ueberschaII
ueberschaII hat geschrieben:Damit ist diese Diskussion hier beendet!

-> Back to Topic
Was genau ist daran nicht zu verstehen?

@PeterK: Du erhälst hiermit eine Verwarnung.

Begründung:

- wiederholtes Schreddern eines Threads (Trotz Aufforderung dies zu unterlassen)
- unerlaubtes Doppelposting

Die Verwarnung ist für 3 Monate gültig. Bei weiteren Regelverstössen in diesem Zeitraum riskierst Du temporär oder dauerhaft im Forum gesperrt zu werden.

Bist Du mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, hast Du die Möglichkeit Dich per PN (und ausschliesslich auf diesem Weg) bei mir zu melden und gute Argumente vorzubringen weshalb Du die Entscheidung für ungerechtfertigt hältst. Dieses Thema hier ist für Dich tabu, es sei denn, es geht um eine AZ Anforderung von Dir älter als 120 Tage.

Damit ist hier endgültig Schluss mit allem was nicht eigene Auszahlungsanforderungen älter als 120 Tage betrifft.

Den Titel habe ich editiert, da es nicht mehr um angeforderte AZ eines Datums geht.

Aktuell unbeantwortet:

Name ................ AZ Anforderung vom

worldofpaid4 ........... 01.06.2008
Schoki1234 ............. 26.05.2008

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Mo 6.10.2008, 05:49
von worldofpaid4
mal doof frage:

interessiert mich nun schon was mit meiner AZ vom 01.06.08 nun ist, denn hier erhält man ja anscheinend auf keine Frage eine Antwort.

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Mo 6.10.2008, 11:40
von dragondart1969
Hallo,

meine am 26.5.08 beantragte Überweisungs AZ ist noch nicht angekommen.
Die 120 Tage sind nun definitiv rum. :kopfwand:

Wann bekomme ich meine AZ ?

Inzwischen habe ich schon eine neue beantragt. Ist die nach max. 120 Tagen bei mir ?

Zur Übersichtlichkeit:

dragondart1969 - 26.05.2008 AZ per Überweisung beantragt / noch offen

dragondart1969 - 05.10.2008 AZ per Überweisung beantragt / noch offen

Gruß

Holger

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Mo 6.10.2008, 13:38
von katalin
dragondart1969 hat geschrieben:Hallo,

meine am 26.5.08 beantragte Überweisungs AZ ist noch nicht angekommen.
Die 120 Tage sind nun definitiv rum. :kopfwand:

Wann bekomme ich meine AZ ?

Inzwischen habe ich schon eine neue beantragt. Ist die nach max. 120 Tagen bei mir ?

Zur Übersichtlichkeit:

dragondart1969 - 26.05.2008 AZ per Überweisung beantragt / noch offen

dragondart1969 - 05.10.2008 AZ per Überweisung beantragt / noch offen

Gruß

Holger
ist sogar beides bei dir :motz:

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Di 7.10.2008, 13:45
von dragondart1969
:schockiert: :roll: :D :lachtot:

DANKE !

Habe die 2 AZ´s heute in einem Rutsch bekommen. :/

Also habe ich keinen Grund zum Klagen mehr.

SUPER !

LG Holger

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Di 7.10.2008, 15:53
von MajaJosefin
Hallo, ich habe am 24.05.08 meine Auszahlung beantragt. Wann wird denn nun ausgezahlt? Die 120 Tage müssten ja auch um sein...

LG MajaJosefin

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Di 7.10.2008, 16:06
von Dietmar
@ MajaJosefin,

hast du denn auch alles berücksichtigt?
Handelt es sich wirklich um reine 120 Tage?
Du musst die Wochenenden abziehen, eventuelle Feiertage, und wie das mit den
6 Wochen Sommerferien und 2 Wochen Herbstferien aussieht, weiss nicht ob es damit
nicht ein wenig enge wird, mit den 120 Tagen! ;) ;)

( Ist nur Spass)

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Di 7.10.2008, 17:27
von katalin
auch wenn es bei den einen oder anderen etwas länger dauert

wir zahlen aus und uebershall hat hier im Forum das sagen,den es ist SEIN Forum.
Ich muss net zu den User sein nicht er.
Und mancher Ton gefällt mir hier auch absolut auch net.

Aber danke das du gepostet hast das wir auch schneller auszahlen.

lg

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Sa 11.10.2008, 09:08
von worldofpaid4
das is einfach nur lächerlich hier.... würde jetzt gerne wissen, wann endlich meine AZ kommt.

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Mo 13.10.2008, 09:57
von eddyeagle19
Hallo,da meine Anfrage per mail ([email protected]) nicht beantwortet wurde BZW die mail als UNZUSTELLBAR zurückkamm möchte ich jetzt mal wissen wann ich meine AZ bekomme??? es sind definitiv 120 Tage seitdem rum!!!! bitte um antwort per mail da ich hier im forum eher selten bin !!

DANKE eddyeagle1976

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Di 14.10.2008, 03:17
von Schoki1234
ich hatte ja schon einmal gefragt, wann kann ich mit meiner auszahlung rechnen
beantragt im MAI - ja MAI - und die 120 Tage sind um,
wohin kann ich mich wenden, habe an Kontakt gemailt, habe hier nachgefragt, aber
bis heute weiß ich noch nicht wann bekomme ich meine Auszahlung,
muss doch möglich sein das ich irgendwie feedback bekomme ...............
:???: :???: :???:

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Do 16.10.2008, 13:18
von worldofpaid4
wieso wird einem User eine AZ vom 05.10.08 gezahlt aber andere Leute warten noch immer auf AZs aus Mai oder Juni?
:irre:

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: So 19.10.2008, 20:02
von Tester
Warum schreibt ihr eigentlich im AGB dass innerhalb von 120 Tagen das Geld auf Konto drauf sei. Für mich hört sich das hier eher als auserhalb von 120 Tagen an.

Die User müssen sich hier extra im Forum melden ,um ihre Auszahlung noch zu bekommen. :schockiert:

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: So 19.10.2008, 22:20
von katalin
so alle mai auszahlungen sind getätigt,

sorry für die wartezeit,

ab nächste woche werde ich den juni vornehmen

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Sa 25.10.2008, 12:05
von Tester
Bitte bescheit sagen......dann ... dass das Geld überwiesen worden sei....

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Do 30.10.2008, 19:19
von firestorm
Hallo,
habe bei mir jetzt auch mal nachgerechnet und es sind auch bei mir 120 Tage um und es steht immer noch beim Status "Offen".
Bitte um Klärung und baldmöglichste Rückmeldung.
MfG firestorm1105

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Mi 5.11.2008, 09:29
von worldofpaid4
Jetzt hab ich langsam die Schnauze voll hier:

AZ beantragt am 01.06.2008, heute ist der 05.11.08, noch immer keine Zahlung.
das sind 5 Monate !!!!!

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Do 6.11.2008, 00:43
von ueberschaII
Bei allem Ärger... Zügle Dich bitte bei Deiner Wortwahl. Verzichte auf multiple Satzzeichen.

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Do 6.11.2008, 10:33
von frauwaas69
hi

ich warte seit august auf meine auszahlung...wann bekomme ich sie ??? die nächste steht auch schon wieder an

gruß frauwaas69

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Do 6.11.2008, 23:32
von katalin
am Montag gehen wieder500euro an auszahlungen raus

ist ja alles komisch hier

Verfasst: Fr 7.11.2008, 19:28
von lottimaus12
ich habe am 2.7.08 eine auszahlung beantragt aber bis heute nichts erhalten nicht mal antworten auf meine kontakt anfragen

Übersicht der angeforderten Auszahlungen

Art: Datum: Betrag: Primera-ID: PayPal Mail: Auszahlung:
Ueberweisung 02.07.2008 5.38 Euro keine keine Offen

wird hier ausgelost wer eine auszahlung bekommt oder wie geht das hier
hoffendlich bekomme ich hier mal eine antwort


gruß lottimaus12

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: So 9.11.2008, 09:22
von schnacki
Hallo,

also auch bei mir ist die Auszahlung vom 03.07. noch offen und die 120 Tage sind definitiv vorbei. Warum erhöht man nicht einfach die Auszahlungsdauer??? Wäre sicherlich besser als 120 Tage anzusetzen (was ich ja eigentlich schon sehr lang finde, aber um den Mailer zu retten, versuche ich das mal zu verstehen) und sich dann nicht an die eigenen AGBs zu halten. Finde nicht, dass das so einen guten Eindruck macht...

Ist es denn eigentlich mittlerweile nicht mal so, dass Luxusmails auf sicheren Beinen steht???

Viele Grüße, schnacki

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Do 13.11.2008, 07:35
von katalin
schnacki luxus ist auf einen guten weg,

nur es sit so das wir doch einige stornos zuverkraften haben weil mittlerweile jeder paidmailer actionmails anbietet undsich die user doppelt und 3fach anmelden da gibt es eben viele stornos

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Do 13.11.2008, 09:08
von eddyeagle19
Guten Morgen,

es gibt immer noch Hoffnung das mann sein Geld bekommt.Habe heut früh nicht dumm geguckt wo ich das hier gesehen habe :Ueberweisung 09.06.2008 9.32 Euro keine keine Erledigt am 13.11.2008

Für die Erledigung sage ich schon mal danke an den Admin.sollte dann auch noch das Geld auf meinem Konto eintrudeln bin ich erstmal happy.

mfg eddy

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Do 13.11.2008, 10:44
von schnacki
Ja, also ich kann die Probleme verstehen und hoffe auch, dass Luxusmails weiterhin bestehen bleibt (macht ja auch Spaß). Dennoch kann es doch nicht zu viel verlangt sein, die in den AGBs angegebenen Zeiten einzuhalten, oder?!
Was sind denn AGBs sonst wert?

Gruß, schnacki

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Do 13.11.2008, 15:17
von iltis
Meine Auszahlungsanforderung bei Luxusmails ist ebenfalls mehr als 120 Tage alt.
Ich habe bereits mehrmals emails an Luxusmails geschickt, bekomme aber keine Antwort.

Ist denn Luxusmails auch von der Bankenkrise betroffen ?

Meiner Meinung nach kann man so mit Usern nicht umgehen....

Ohne uns würde so ein Mailer garnicht existieren, Payrate usw.

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Sa 15.11.2008, 12:52
von worldofpaid4
Nochmals:


AZ beantragt am 01.06.2008, heute ist der 15.11.08, noch immer keine Zahlung.
das sind 5 Monate

Wie kann es sein, dass User, die nach mir eine AZ angefordert haben, vor mir ausbezahlt wurden?

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Sa 15.11.2008, 19:05
von katalin
@worldofpaid4: stimmt deine ist noch offen geht aber morgen mit raus

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Mo 17.11.2008, 07:15
von worldofpaid4
das man das noch erleben darf...wahnsinn !

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Mi 19.11.2008, 16:28
von ritschy99
So, da auf eMails nicht reagiert wird, will ich mich hier auch mal zu Wort melden:

Was ist mit meiner angeforderten Auszahlung vom 10.06.2008 ?

Siehe:
Übersicht der angeforderten Auszahlungen

Art: Datum: Betrag: Primera-ID: PayPal Mail: Auszahlung:
Ueberweisung 10.06.2008 5.36 Euro keine keine Offen

Das sind jetzt mehr als 5 Monate !

Ich will jetzt mein Geld.

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Do 20.11.2008, 09:57
von schnacki
Ja, leider tut sich bei mir ja irgendwie auch nichts... Im übrigen fand ich folgenden Satz im Newesletter vom 16.11. doch etwas verwirrend:

"Heute wurden Auszahlungen vom _Juni gemacht,am Montag folgt der Rest von Juni.Ich warte auch noch auf eine grössere Summe dann erfolgt in diesem Monat auch noch der August."

Wie wäre es denn erstmal mit Juli?

Hab schon irgendwie den Eindruck, dass man ein bisschen hingehalten wird...

Gruß, schnacki

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: So 23.11.2008, 20:55
von ritschy99
Oh, das ging aber flott ! (Soll aber KEIN Lob sein)

Hier ein Auszug aus meinem Bankkonto:

21.11.2008
KATALIN KOVACS
LUXUSMAILS.DE SAGT DANKE
BITTE IM FORUM POSTEN
EUR 5,36

Da muß man doch nur ein bißchen sauer sein, und sein Geld öffentlich einfordern. Traurig ist das, sehr traurig.

Das der Betreiber von Luxusmails nach der AGB-Auszahlungsdauer von 120 Tagen nicht automatisch auszahlt ist dagegen nicht nur traurig, sondern UNVERSCHÄMT.

Ich glaube, das ich Luxusmails den Rücken kehre. Wenn ich das mache werde meine 1.771,000 PKT hier verschenken !

*Für Lob und Kritik in Zukunft den Feedback-Bereich nutzen. Die hier ist der Supportbereich. Du hattest eine Anfrage und die wurde bearbeitet, auch wenn Du es "öffentliches Einfordern" nennst. Genau dafür ist ein Supportforum da. ueberschaII

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Di 25.11.2008, 08:10
von ueberschaII
Für Lob und Kritik zu den Auszahlungen ist unter Auszahlungssituation im Feedback-Bereich Platz, wohin ich einige Beiträge verschoben habe. Dort findet sich auch eine Stellungnahme von Katalin, die einiges erklärt.

Hier geht es bitte nur noch um Nachfragen bezüglich "Auszahlungsanforderungen älter als 120 Tage". Wenn eine Anfrage erledigt ist kann dies hier natürlich auch gepostet werden.

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Fr 5.12.2008, 12:17
von Nase1987
Ich habe am 5.8.08 eine Auszahlung per überweisung beantragt.

nach meiner rechnung sind jetzt 122 Tage vorbei.

daher meine frage, wann kann ich mit dem geld rechnen???

mfg
Nase1987

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: So 7.12.2008, 11:11
von Christine
Wollte auch mal nachfragen wann überwiesen wird.
Mein Auszahlungsantrag habe ich am 04.08 per Paypal gestellt.

Schönes Wochenende
LG

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: So 14.12.2008, 17:22
von Subba
Hi,
ich möchte auch noch an meine Auszahlung vom 16.08.2008 erinnern!!!
Seitdem sind jetzt bis heute genau 120 Tage vergangen.
Also müsste das Geld laut AGB im Laufe des heutigen Tages noch bei mir ankommen.
Fände ich echt super, wenn ihr das Geld heute noch überweisen könntet.
lG

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Di 16.12.2008, 14:44
von Doroba
Hi,

warte seit dem 10.08. auf meine Auszahlung von €5,40 per Paypal. Damit dürften 120 Tage inzwischen überschritten sein...


Gruss Doroba

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Di 16.12.2008, 16:04
von Subba
Wird das hier überhaupt noch angeschaut oder bearbeitet?
Ich habe weder mein Geld erhalten, noch habt ihr hier geantwortet.
Finde ich ziemlich arm, dass ihr nicht mal die sehr lange 120-Tage-Frist einhaltet.
Und dabei war ich echt noch der meinung, dass luxusmails ein zuverlässiger mailer ist.
Also wenigstens eine Stellungnahme was jetzt mit den Auszahlungen los ist, fände ich mal angebracht.
lG

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Fr 19.12.2008, 13:29
von cash
Hallo,

auch ich warte seit dem 11.08.2008 auf meine Auszahlung über € 6,59 per Paypal. Da diese Auszahlungsanforterung älter als 120 Tage ist, wird sie hier gepostet.

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Sa 20.12.2008, 21:57
von strega
Hallo

Ich habe eine Auszahlung von 6.11 Euro am 04.08.08 beantragt und bis heute auch noch nichts erhalten.

Was mich erstaunt ist wie schnell es bei Jaguschmailer geht, bei Luxusmailer wiederum sooo lange dauert?!? :???:

LG strega

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Mo 22.12.2008, 00:46
von danie4
habe ebenfalls eine az am 05.08 08 eantragt würde ich über antwort freuen wa ich diese zu erwarten hab ! dan kan ich meinen account endlich löchen !

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Sa 27.12.2008, 19:24
von Christine
Habe meine Auszahlung gerade erhalten. Hat zwar ewig gedauert, aber es wird bezahlt. Danke :D

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Sa 27.12.2008, 19:27
von strega
Ich habe meine AZ auch soeben erhalten aber ich muss Subba recht geben, hier wird weder geantwortet, reagiert noch sonst was!

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: So 28.12.2008, 10:12
von cash
Auch ich habe meine Auszahlung erhalten. Beantragt am 11.08.08, ausbezahlt am 25.12.08.

Luxusmails zahlt aus!

Dennoch sollte jeder, der sich hier neu anmeldet genau überlegen ob er auch bereit ist bis 120 Tage (gemäss AGB) oder länger auf die Auszahlung zu warten.

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: So 28.12.2008, 13:45
von Subba
ok meine auszahlung ist jetzt auch angekommen.
aber deutlich später, als in den AGBs vereinbart.
Finde ich persönlich eigentlich nicht ok, wie ich schon in meinem Post weiter oben geschrieben hab, aber wenigstens ist das Geld doch noch gekommen.

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: So 28.12.2008, 18:15
von katalin
wie im Newsletter geschrieben tut es mir leid das august warten muste
september ist komplett raus jetzt

und mit oktober werde ich wohl in 10 Tagen auch komplett fertig sein.

Wie ihr seht gebe ich mir mühe--irgendwann möchte ich ja auch verdienen :roll:

Re: Auszahlungsanforderung älter als 120 Tage

Verfasst: Mo 29.12.2008, 14:23
von iltis
Hallo,
ich habe nun meine Auszahlung erhalten (26.12.08), beantragt hatte ich Sie am 10.08.08. Ich will hoffen das die nächste Auszahlung nicht so lange dauert...

Ansonsten wünsche ich einen guten Rutsch.

mfg.

User iltis