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#1

Beitrag Mi 15.11.2017, 15:36

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New Member
Registriert: 15. Nov 2017
Beiträge: 4
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zu einem Buchhaltungsthema. Ich betreibe seit drei Jahren mit einem kleinen Team einen Shop, mit dem wir unter anderem Handel im EU-Raum betreiben. Nun werden wir wohl nächsten Monat das erste Mal die Meldepflichtgrenze für die Intrahandelsstatistik erreichen, d.h. wir müssen Daten über die Waren ans statistische Bundesamt melden. Weiß jemand hier, wie man bei der Verbuchung solcher Aufwände vorgeht und wie sie steuerlich abgerechnet werden können.
Wäre für Tipps dankbar!

Viele Grüße,
Utar
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#2

Beitrag So 7.01.2018, 18:41

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Old Member
Registriert: 23. Jul 2011
Beiträge: 322
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Am besten fragst du mal deinen Steuerberater. Der sollte dir darauf eine Antwort geben können.
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