Meine erwachsene Tochter zahlte ihren Kreditvertrag verspätet in Raten ab.
Danach wollte der Rechtsanwalt noch Zinsen für die Abzahlung, ca. 26 EUR.
Ich überwies am 19.11.2012 die 26 EUR auf die Kreditbank.
Am 22.11.2012 wurden die 26 EUR zurück überwiesen.
Es kam kein Schreiben von de Kreditbank, warum weswegen.
Ich wies den Rechtsanwalt anhand der Auszüge die Überweisung und Rücküberweisung nach.
Nun möchte der Rechtsanwalt das wir die Summe in der Bank einzahlen und wenn das nicht klappt sollten wir ein Überweisungsschein zusenden.
Nun meine Frage: Ist meine Pflicht mit der Überweisung vom 19.11.2012 erledigt oder ist man verpflichtet den Forderungen des Rechtsanwaltes nachzugeben.
Von den Mandanten, die Kreditbank haben wir bis Heute keine Zuschrift erhalten.
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Was? Wurde die Schuld beglichen oder nicht? Wenn ja musst Du nicht noch einmal zahlen. Wenn nein, weil die Überweisung zurück kam, musst Du natürlich noch mal überweisen. Ich verstehe zum einen nicht, warum Dir so seltsame Sachen passieren mit Deinen Überweisungen und zum anderen, warum du glaubst bei einer von Dir getätigten aber zurück gebuchten Überweisung von der Zahlungsverpflichtung und Deinen Schulden befreit zu sein. Kurz: Wenn bei einer Überweisung, Abbuchung, Lastschrift ein Fehler passiert, so dass der Betrag sein Ziel nicht erreicht, bliebt natürlich die Schuld bestehen. Wie kann man nur darauf kommen, dann nicht mehr zahlen zu müssen?
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