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#1

Beitrag Di 24.03.2015, 13:20

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Beiträge: 2
Hallo,

mein Name ist Steffen, ich habe mich hier angemeldet weil ich einige Fragen zum Erbrecht habe.
Mein Vater ist Anfang des Jahres verstorben (ich war sein einziges Kind) und Er hatte sein komplettes Leben immer Ärger, darum hatten wir auch keinen Kontakt.
Nun meine Frage: Könnte ich seine Schulden erben?

Grüße.

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#2

Beitrag Mi 25.03.2015, 08:04

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Member
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Grundsätzlich ja. Wenn du Erbe bist und das Erbe antrittst, erbst du alles was da ist. Wenn das Schulden sind, dann erbst du auch die.

Allerdings kannst du das Erbe auch ausschlagen. Das heißt, du trittst das Erbe nicht an. Dann erbst du auch nichts, also weder Vermögen noch Schulden

Wenn du das Erbe ausschlägst, und im Nachhinein stellt sich raus, es war mehr Vermögen da als Schulden hast du Pech gehabt.

Wenn du das Erbe antrittst und merkst erst später, das mehr Schulden als Vermögen da sind, hast du auch Pech gehabt.

Zwar gibt es grundsätzlich die Möglichkeit die Annahme oder Ausschlagung rückgängig zu machen, bzw anzufechten, allerdings muss das gut begründet sein.

Es wäre für dich natürlich ideal, zu wissen, ob das Erbe dir Guthaben oder Schulden bringt.

Für nähre Infos solltest du vll einen Rechtsanwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist konsultieren.

Das alles ist nur meine persönliche Meinung und nicht als Rechtsberatung zu verstehen.

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#3

Beitrag Mi 25.03.2015, 08:29

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New Member
Registriert: 24. Mär 2015
Beiträge: 2
Hallo Lena,

Danke für deine Antwort, meine Mutsch und ich haben uns gestern noch einen Anwalt gesucht. Dieser beschäftigt sich hauptsächlich mit Strafrecht, ich denke bei ihm sind wir gut aufgehoben. Haben aber erst einen Termin nach Ostern bekommen, ich hoffe das reicht noch aus.

Steffen

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#4

Beitrag Mi 25.03.2015, 08:40

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Registriert: 23. Mär 2015
Beiträge: 3
In einer Erbrechtsangelegenheit ein Anwalt der auf Strafrecht spezialisiert ist? :???:

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#5

Beitrag Do 26.03.2015, 11:41

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Na ja, Strafrechtler machen ja oft auch noch andere Sachen im zivilrechtlichen Bereich. Vielleicht hat er ja auch Kenntnisse und Erfahrungen im Erbrecht. Wenn es nicht sehr kompliziert ist, kann grundsätzlich sicher jeder Anwalt helfen.
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#6

Beitrag So 5.04.2015, 04:47

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Ein Anwalt kann sich ja auch in die Rechtslage einlesen. Ich denke aber, dass es besser ist sich von vornherein einen Anwalt zu suchen, der auf dem jeweiligen Gebiet, hier Erbrecht, beheimatet ist.
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#7

Beitrag Do 30.04.2015, 12:06

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Registriert: 30. Okt 2013
Beiträge: 64
Oh ja kannst du, falls du natürlich im Testament stehst
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#8

Beitrag Mo 4.05.2015, 15:24

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Senior Member
Registriert: 25. Jul 2012
Beiträge: 125
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Das hat weniger mit dem Testament zu tun, als viel mehr mit der Frage, ob ich ein Erbe antrete oder ausschlage. Ich kann auch bei Vorlage eines Testamentes, welches mich als Mit- oder Alleinerben ausweist, das Erbe ausschlagen. Dann erbe ich nichts. Weder Vermögen, noch Schulden.
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#9

Beitrag Di 5.05.2015, 02:09

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Beiträge: 22
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Na klar, kann man auch das Erbe ausschlagen, wenn man als Erbe im Testament benannt ist. Wäre ja noch schöner, wenn mich jemand, der mir eins auswischen möchte und hoch verschuldet ist, mich einfach als Alleinerbe ins Testament einsetzt und mir so seine Schulden überhelfen könnte.

:D
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#10

Beitrag Mo 18.05.2015, 13:09

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Registriert: 5. Mai 2015
Beiträge: 5
Man muss das Erbe einfach ausschlagen, ganz einfach.
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#11

Beitrag Fr 29.05.2015, 16:20

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Young Member
Registriert: 23. Jul 2012
Beiträge: 32
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@barmensch: Schön, dass du bereits beantwortete Fragen beantwortest, indem du das nachplapperst, was schon mehrfach gesagt wurde.
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#12

Beitrag Fr 21.08.2015, 18:51

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Registriert: 26. Feb 2013
Beiträge: 7
Kontaktdaten:
Tja, etwas zu vererben ist nicht immer der beste Weg.
Ich persönlich bin Fan davon, im Alter einfach eine Umkehrhypothek aufzunehmen, durch die man sein Eigentum (in meinem Fall die Immobilie) an eine Bank wie beispielsweise die Alpenkasse übertragt und dafür eine lebenslange Rente bezieht. So unterliegt am Ende auch nichts der Erbschaftssteuer und man bekommt im Alter eine zusätzliche Rente von der man gut leben kann, während man zugleich weiterhin lebenslanges Wohnrecht in seiner Immobilie genießt.
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#13

Beitrag So 23.08.2015, 14:37

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Registriert: 11. Apr 2007
Beiträge: 250
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Tja crabby, nur ist das hier leider absolut nicht das Thema. Keine Ahnung, weshalb du hier etwas vollkommen unpassendes postest.
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#14

Beitrag Mi 11.11.2015, 18:14

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New Member
Registriert: 11. Nov 2015
Beiträge: 8
ähm ist warsch. schon irrelevant aber sollte man bei nen erbe nicht wissen was einen vererbt wird ??? könnte man dann nich in nen Grundbuch nachgucken dort sieht man ja ob schulden drauf sind?

mfg
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#15

Beitrag Mi 13.01.2016, 04:29

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Young Member
Registriert: 13. Okt 2013
Beiträge: 42
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In welchem Grundbuch stehen denn deiner Meinung nach die Schulden der Bundesbürger? Google doch mal den Begriff "Grundbuch". Dann fällt dir evtl. auch auf, wie unsinnig deine Frage war.
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#16

Beitrag Di 24.04.2018, 15:16

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Young Member
Registriert: 3. Apr 2018
Beiträge: 26
Wenn du das Erbe antrittst und nicht ausschlägst, kannst du auch seine Schulden erben und musst diese dann übernehmen.
Wenn du und dein Vater eh nie Kontakt hattet und du somit auch kein emotionales Interesse daran hast, schlag es direkt aus. Wie bist du nun vorgegangen?
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