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FMA Lichtenstein – Warnmeldung zu EXW GLOBAL AG

Nun gab auch die Finanzmarktaufsicht FMA Liechtenstein eine Warnmeldung zu EXW Global AG heraus

Nach der Investorenwarnung der FMA Österreich und der Erklärung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin dahingehend, dass die EXW Global AG kein nach § 32 KWG und § 10 ZAG zugelassenes Institut ist, hat nun auch die FMA Liechtenstein eine Warnmeldung zur EXW Global AG herausgegeben.

Die Warnmeldung zu der FMA Liechtenstein zur EXW Global AG

In der Warnmeldung erklärt die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein, dass die EXW Global AG über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügt.

Konkret heißt es

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die EXW Global AG, c/o CONFIDENTIA Treuhand Anstalt, Bergstrasse 10, 9490 Vaduz, Registernummer FL-0002.620.252-2, über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügt.

Insbesondere ist es ihr entgegen den Angaben auf ihrer Website www.exw-wallet.com nicht gestattet, Bankgeschäfte zu betreiben oder Zahlungsdienste zu erbringen.

Quelle: https://www.fma-li.li/de/news/20200110-warnmeldung.html

Die Zahl der Finanzmarktaufsichten, die Warnmeldungen und Investorenwarnungen zu EXW Global AG herausgeben steigt.

 

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