Kategorie: Als Schüler oder Student Geld verdienen

 
Als Schüler Geld verdienen

Studenten und Schüler sind häufig auf der Suche nach Möglichkeiten sich ein paar Euro zu verdienen. Welche Verdienstmöglichkeiten es gibt, klärten wir hier.

Geld verdienen als Schüler

Viele Schüler haben ein großes Interesse, in den Ferien oder auch nebenbei während der Schulzeit Geld zu verdienen. Sei es, um sich einfach das Taschengeld aufzubessern oder um sich spezielle Wünsche zu erfüllen, Verdienstmöglichkeiten, wie Schülerarbeit, Ferienarbeit, Ferienjobs und Nebenbeschäftigung sind bei vielen Kindern und Jugendlichen sehr gefragt. Themen sind hier, Geld verdienen als Schüler, als Kind Geld verdienen oder als Jugendlicher Geld verdienen.

Geld verdienen als Student

Als Studenten ist man häufig daran interessiert, während der Studienzeit Geld zu verdienen. Studenten möchten oder müssen sich während der Zeit des Studiums etwas dazuverdienen, um entweder ihren Lebensunterhalt zu finanzieren oder sich ihr Budget etwas aufzubessern.Daher sind Studentenjobs sehr beliebt.

Sei es, um sich einfach das Taschengeld aufzubessern oder um sich spezielle Wünsche zu erfüllen, oder sich während der Studienzeit den Lebensunterhalt selbst zu finanzieren… Verdienstmöglichkeiten, wie Studentenjobs, Schülerarbeit, Ferienarbeit, Ferienjobs und Nebenbeschäftigung sind bei vielen Jugendlichen sehr gefragt. Wir beschäftigen uns mit der Frage ob und wie Studenten und Schüler Geld verdienen Geld verdienen können.

Warum Schüler und Studenten Geld verdienen wollen

Die Gründe von Schülern und Studenten für den Wunsch Geld zu verdienen sind verschieden. Der eine möchte sein Taschengeld aufbessern, der andere möchte sich einen besonderen Wunsch, zum Beispiel ein begehrtes Smartphone kaufen und wieder ein anderer spart für die Zukunft. Studenten müssen sich vielleicht etwas dazuverdienen, weil es sonst für die Miete für eine begehrte Studentenunterkunft nicht reicht oder weil sie sich am Abend auch mal in einer Bar oder Kneipe treffen wollen. Auch fördern viele Eltern den Wunsch ihrer Kinder nach einem Schülerjob, einer bezahlten Tätigkeit, weil sie meinen, eine vergütete Beschäftigung würde dazu beitragen, bei ihren Kindern Verantwortungsbewusstsein und Pflichtgefühl zu fördern und sie lehren, den Wert des Geldes zu schätzen.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Für  Schülerarbeit und Schülerjobs, sowie für jede Betätigung, die einen Nebenverdienst darstellt, also bezahlte Arbeit von Kindern und Jugendlichen gibt es jedoch strenge gesetzliche Regelungen, die dem Schutz der Kinder und Jugendlichen dienen. Das Gesetz, welches die Möglichkeiten für Arbeit und Verdienstmöglichkeiten von Schülern regelt, ist das Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend, kurz Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Als Kind im Sinne des JArbSchG gilt, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist,wobei für Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, die Vorschriften für Kinder gelten.

Kinder im Alter bis 12 Jahre (unter 13 Jahre)

Unter einem Alter von 13 Jahren dürfen Kinder bis auf in den unten genannten Ausnahmen generell überhaupt nicht arbeiten.

Ausnahmen von dieser Regelung

  • Arbeit innerhalb der Familie
  • Filmaufnahmen, Rundfunkproduktionen (Hörfunk und Fernsehen)
  • Theater- und Musikveranstaltungen und die dazugehörigen Proben (Allerdings ist hierfür ist eine Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde notwendig, welche der Arbeitgeber einholen muss)

Kinder im Alter von 13 bis 14 Jahren

Erlaubt sind leichte Aushilfstätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen

Arbeitszeit

Die höchstzulässige Arbeitszeit beträgt bis zu 2 Arbeitsstunden pro Tag an maximal 5 Wochentagen, egal ob während der Schule oder in den Ferien.
Außerhalb der Ferien, also während der Schule darf die Tätigkeit nicht vor 8:00 Uhr und höchstens bis 18:00 Uhr ausgeführt werden und nicht unmittelbar vor Beginn der Schule, während der Ferien darüber hinaus.

Keine Gefährdung

Die Tätigkeit darf nicht die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder gefährden.

Das Lernen darf nicht beeinträchtigt sein

  • Die Tätigkeit darf nicht den Schulbesuch verhindern
  • Durch die Belastung darf das Lernen in der Schule nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Arbeit darf nicht Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung verhindern.

Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Es ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren

Bei Jugendlichen wird unterschieden, ob es sich um Jugendliche handelt, die noch der Schulpflicht unterliegen oder um nicht-schulpflichtige Jugendliche.

Regelungen für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren ohne Schulpflicht

Die Arbeitszeit darf täglich bis zu 8 Stunden und wöchentlich höchstens 40 Stunden betragen.
Die Arbeitszeit liegt zwischen 6:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends (ab einem Alter von 16 Jahren und bei Tätigkeit im Gaststättengewerbe bis 22:00 Uhr und in Mehrschicht-Betrieb bis 23:00 Uhr). An Wochenenden (Samstag und Sonntag) gilt ein Arbeitsverbot. Ausnahmen: Samstags darf Krankenhäusern, in geöffneten Verkaufsstellen, im Gaststättengewerbe, bei Sport-Institutionen und in Reparaturwerkstätten gearbeitet werden und Sonntags nur im Gaststättengewerbe und in Krankenhäusern. Die Arbeit der Jugendlichen darf nicht ihre Sicherheit oder Gesundheit gefährden

Regelungen für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren, die der Schulpflicht unterliegen

Für Jugendliche die der Schulpflicht unterliegen, gelten die selben Regelungen, wie sie für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren Anwendung finden, mit der Ausnahme, dass sie zusätzlich pro Jahr in den Schulferien 4 Wochen arbeiten dürfen.

Arbeitgeber

Arbeitgeber im Sinne des JArbSchG ist, wer ein Kind oder einen Jugendlichen beschäftigt.

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