BaFin zu unerlaubten Geschäften der VIVAEXCHANGE OÜ & EXW-WALLET
Eine neuerliche Meldung der BaFin, dürfte den EXW Protagonisten wohl den Tag vermiest haben. Die Meldung erinnert an die Veröffentlichung der BaFin unter der Überschrift EXW Global AG kein nach § 32 KWG und § 10 ZAG zugelassenes Institut. Diesmal konkretisiert die BaFin aber ihre Erklärung und bezieht sich auf die VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland. Diese ist unter dem Dach der Holdinggesellschaft EXW Global AG in Vaduz, Liechtenstein angesiedelt. Auch wird die BaFin in dieser Meldung zumindest etwas deutlicher und hat zumindest den Verdacht, dass das Unternehmen in Deutschland unerlaubter Zahlungsdienste betreibt.
Inhaltsverzeichnis
EXW-WALLET / VIVAEXCHANGE OÜ, unerlaubte Zahlungsdienste in Deutschland?
Zum Thema „Unerlaubte Geschäfte“ erklärt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass sie der VIVAEXCHANGE OÜweder eine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten noch eine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Damit sind in Deutschland alle Aktivitäten des Unternehmens, dessen Angebot unter der Bezeichnung EXW Wallet bekannt ist, verboten, sofern sie unter § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) oder § 10 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fallen.
Der Wortlaut der Veröffentlichung der BaFin:
EXW-WALLET / VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland: Verdacht des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste im Inland
Die BaFin stellt klar, dass sie der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland weder eine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten noch eine Erlaubnis ge¬mäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die VIVAEXCHANGE OÜ wirbt auf ihrer Homepage www.exw-wallet.com unter anderem für den Handel mit digitalen Währungen über ihre Handelsplattform sowie die Ausgabe von Kreditkarten und die Implementierung eines PoS-Bezahlsystems. Zudem benennt sie auf ihrer Homepage einen chief sales officer für Deutschland. Insoweit besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft VIVAEXCHANGE OÜ unerlaubt Zahlungsdienste bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringt. Zentrale Holdinggesellschaft der VIVAEXCHANGE OÜ ist die EXW Global AG in Vaduz, Liechtenstein.
Meldungen über Meldungen
Viele unserer Leser stellen sich die Frage, wie viele dieser Meldungen die BaFin denn noch herausbringen will, bevor sie handelt. Die Unternehmensführung und die Vertriebspartner-Szene rund um EXW Wallet zeigen sich offensichtlich völlig unberührt von den Erklärungen und Meldungen der BaFin.
Reaktionen einzelner Vertriebspartner
Einzelne Vertriebspartner, angesprochen auf die Verlautbarungen der BaFin zu EXW Wallet und unter der Holding angesiedelten Unternehmen geben Antworten wie die folgenden ab:
Die BaFin hat doch keine Ahnung
Die BaFin ist nur das Werkzeug der Banken, von denen sie dafür bezahlt wird, EXW niederzumachen
Es stimmt ja, das EXW die beschriebenen Genehmigungen nicht hat, aber braucht sie ja auch gar nicht, weil sie selbst diese Dienstleistungen gar nicht erbringt.
Die Regierung benutzt die BaFin, um sicherzustellen, dass der kleine Mann nicht reich werden kann.
Es existieren zahlreiche Abwandlungen und Kombinationen dieser abstrusen Verschwörungstheorien. Damit versuchen meist ungebildete und entweder extrem naive oder aber gewissenlose Vertriebspartner ihr eigenes Handeln rechtfertigen. Vor allem aber wollen sie damit unbedarften Anlegern die Sorgen, die solche Meldungen u.U. hervorrufen nehmen und sie zu Investitionen bewegen. Denn für diese Vertriebspartner zählt nicht, was die BaFin oder der Gesetzgeber sagen, sondern einzig der eigene Profit. Und der wird nun mal über die Provisionen über das Anwerben neuer „Investoren“ generiert.
Die BaFin ein zahnloser Tiger?
Nicht nur die Betreiber solcher Unternehmen zeigen sich unbeeindruckt, nicht nur die Vertriebspartner ignorieren die Meldungen der BaFin und belächeln sie. Auch diejenigen, die im Handeln von Unternehmen wie denen rund um EXW Wallet angesiedelten unlautere und klar illegale Aktivitäten sehen, resignieren und belächeln die BaFin. Aus ihrer Sicht sind die Meldungen und Erklärungen der BaFin und auch der anderen europäischen Finanzmarktaufsichten scheinbar wirkungslos. Denn sie führen offensichtlich nicht dazu führen, dass die betreffenden Unternehmen ihre Aktivitäten einstellen.
Weit verbreitet ist hier die Meinung:
Bis die BaFin Maßnahmen ergreift existiert womöglich EXW Wallet gar nicht mehr
So unplausibel sind solche Gedanken nicht. Besonders dann nicht, wenn man aufgrund der Erfahrungen mit ähnlichen Unternehmen aus der Vergangenheit den Standpunkt vertritt, dass Gebilde wie EXW Wallet und die darum kreisende Unternehmensstruktur von vornherein nur eine Lebenserwartung von einigen Monaten bis wenigen Jahren haben.
Nur ein Verdacht?
Auch die Tatsache, dass im Zusammenhang mit dem „Betreiben unerlaubter Zahlungsdienste“, seitens der BaFin lediglich von einem Verdacht die Rede ist, dürfte viele Leser irritieren. Scheint doch der von der BaFin selbst genannte Umstand, dass auf der Website unter www.exw-wallet.com für den Handel mit Kryptowährungen über eine eigene Handelsplattform, die Ausgabe von Kreditkarten und die Implementierung eines PoS-Bezahlsystems geworben wird, ganz klar zu belegen, dass in Deutschland unerlaubte Zahlungsdienste betrieben werden. Das auf der Homepage Sogar ein Chief Sales Officer (CSO) für Deutschland benannt wird, sehen viele als unumstößlichen Beweis.
Durchdenkt man das alles und hält sich vor Augen, dass viele andere Unternehmen der Vergangenheit, nicht deshalb ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben, weil die BaFin in einer oder mehreren Meldungen erklärt hat, dass es sich um unerlaubte Geschäfte handelt, sondern weil das System einfach aufgrund mangelnden Zustroms an Neumitgliedern und frischem Geld kollabiert ist, versteht man aufkommende Resignation durchaus.
Man kann das aber etwas differenzierter sehen. Es sollte bedacht werden, dass sich die BaFin nur im Rahmen der ihnen erteilten Befugnisse und der rechtlichen Möglichkeiten bewegen kann. Und immerhin halten Meldungen wie die, um die es hier geht, zumindest diejenigen unter den potenziellen Anlegern, die klar zu denken in der Lage sind, davon ab einen Fehler zu machen.