Unerlaubte Geschäfte – Nun hat die BaFin EXW Wallet auf dem Schirm

BaFin EXW Wallet

Jetzt hat auch die BaFin EXW Wallet im Fokus.

Es sind erst ein paar Tage vergangen seit die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA eine Investorenwarnung zu EXW Wallet genauer zur EXW GLOBAL AG ausgesprochen hat (wir berichteten am 27. Dezember 2019 unter FMA Investorenwarnung zu EXW Wallet – EXW GLOBAL AG verstößt gegen Meldepflicht), nun äußert sich auch die BaFin zu EXW Wallet und spricht klare Worte.

 

Unerlaubte Geschäfte: EXW GLOBAL AG ohne für Deutschland erforderliche Lizenzen

Unter der Überschrift Unerlaubte Geschäfte erklärt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, dass die EXW GLOBAL AG weder über eine Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) noch zum Erbringen von Zahlungsdiensten nach § 10 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) verfügt. Damit sind in Deutschland alle Aktivitäten des Unternehmens, dessen Angebot unter der Bezeichnung EXW Wallet bekannt ist, verboten, sofern sie unter § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) oder § 10 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fallen.

Der Wortlaut der Veröffentlichung der BaFin:

EXW Global AG kein nach § 32 KWG und § 10 ZAG zugelassenes Institut

Die EXW Global AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, verfügt weder über eine Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) noch zum Erbringen von Zahlungsdiensten nach § 10 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Das Unternehmen steht nicht unter der Aufsicht der BaFin. Eine dem Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten erteilte Erlaubnis zum Betreiben dieser Geschäfte hat keine Geltung in der Bundesrepublik Deutschland.

Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2020/meldung_200103_EXW_Global.html

Achtung: Die Meldung der BaFin ist unter dem Link nicht mehr vorhanden. Siehe dazu unser Update vom 06. März 2020, ganz unten in diesem Artikel. Hier klicken

Keine Überraschung

Überraschend kommt die Reaktion der BaFin nicht. Zu pompös und selbstherrlich waren und sind die Auftritt der EXW Wallet Vertreter zu viel Aufmerksamkeit zog man auf sich. Das führte zu zahlreichen Meldungen an die Finanzmarktaufsichten, sodass dort ein gesteigertes Interesse an den Aktivitäten des Unternehmenskonstruktes um EXW Wallet die logische Konsequenz ist.

Folgen der BaFin-Erklärung für EXW Wallet

Welche Folgen dieser Erklärung der BaFin für EXW Wallet in Deutschland hat, dürfte klar sein. Dem Unternehmen sind in Deutschland weitestgehend die Hände gebunden. Das eigentliche Geschäft kann nicht ausgeübt werden.

Kann die Erlaubnis nachträglich eingeholt werden?

Nun stellt sich wahrscheinlich der Eine oder Andere die Frage, ob es nicht möglich ist die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen doch noch nachträglich einzuholen. Grundsätzlich ist das selbstverständlich möglich. Allerdings bezweifeln wir sehr stark, dass seitens EXW die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind bzw. jemals erfüllt werden können.

Updates

06. März 2020 Die hier thematisierte Veröffentlichung der BaFin wurde offensichtlich entfernt. Sie ist aktuell nicht mehr aufrufbar. Über die Gründe dafür ist uns bisher nichts bekannt. Im Umfeld von EXW wird dieser Umstand jedoch als großer Sieg von EXW Wallet bzw. der EXW Global AG über die BaFin gefeiert. Und das, obwohl eine weitere, ganz aktuelle Meldung vom 28. Februar 2020 bzgl. unerlaubter Geschäfte auf das EXW-Konglomerat, und speziell auf EXW-Wallet / VIVAEXCHANGE OÜ bezogen, alles andere, als Anlass zur Freude geben sollte. Betreffende Meldung findet sich hier: EXW-Wallet / VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland: Verdacht des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste im Inland.

Wir sehen im Entfernen der ursprünglichen Meldung keinen Sieg von EXW-Wallet über die BaFin. Es scheint uns vielmehr, als hätte die BaFin mit der neuen Meldung, die sich speziell auf die VIVAEXCHANGE OÜ als EXW-Wallet Finanzdienstleister unter dem Dach der Holdinggesellschaft EXW Global AG in Vaduz, Liechtenstein bezieht, ihre Erklärung konkretisiert.

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Eine Antwort

  1. Werner Junke sagt:

    Das war doch zu erwarten. denn Seit 01. Januar 2020 sind auch Kryptogeschäfte Genehmigungspflichtig. Nun macht sich jeder der Angebote wie die von EXW Wallet bewirbt strafbar.

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