FMA Investorenwarnung zu EXW Wallet – EXW GLOBAL AG verstößt gegen Meldepflicht

FMA Investorenwarnung zu EXW

EXW GLOBAL AG und die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde –  FMA Investorenwarnung zu EXW

In unserem ersten Artikel zu EXW Wallet unter dem Titel EXW Wallet Scam Check vom 05. Oktober 2019 äußerten wir uns skeptisch, was die Unternehmensgruppe und ihr Angebot angeht und stellten fest, dass aus unserer Sicht vieles am EXW-Angebot nicht plausibel erscheint. Dabei wiesen wir auch darauf hin, dass die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine Investorenwarnung zur als EXW Trading Partner angegebenen Cryptotrustconsulting LTD ausgesprochen hat. Nun warnt die FMA auch direkt vor der EXW Global AG. In einer Investorenwarnung erklärt die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA heute, dem 27. Dezember 2019 darauf hin, dass EXW Wallet, konkret die EXW GLOBAL AG, als Emittent ihren Verpflichtungen gegenüber der FMA nicht erfüllt.

 

Die FMA Investorenwarnung zu EXW Wallet

In der Investorenwarnung der FMA wird dem Unternehmen EXW GLOBAL AG vorgeworfen, der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 iZm den in Österreich angebotenen „EXW Coin Bonds“ nicht nachgekommen zu sein.

Konkret heißt es

27. Dezember 2019 | Investorenwarnung
Die FMA kann gemäß § 14 Abs 1 Z 9 KMG 2019 den Umstand bekannt machen, dass ein Emittent, ein Anbieter oder eine die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragende Person seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weist darauf hin, dass die

EXW GLOBAL AG
Bergstrasse 10
9490 Vaduz
Liechtenstein
www.exw-wallet.com

der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 iZm den in Österreich angebotenen „EXW Coin Bonds“ nicht nachgekommen ist.

Quelle: https://www.fma.gv.at/exw-global-ag/  (Meldung nicht mehr vorhanden, Link führt ins Leere – siehe Update 11. August 2020)

Zeichen für einen Mangel an Professionalität und  Seriosität?

Nun kann man darüber spekulieren, was die Gründe dafür sind, dass EXW Wallet seine Verpflichtungen nicht erfüllt und offenen Auges in dieses Desaster steuerte. Allerdings lassen solche Vorfälle selbstverständlich Zweifel an der Professionalität, wie auch an der Seriosität eines Unternehmens aufkommen, sofern  diese nicht ohnehin schon bestehen.

Folgen der FMA Investorenwarnung zu EXW für das Unternehmen

Sollte die EXW Global AG ihren Verpflichtungen nicht zeitnah nachkommen oder nachzukommen in der Lage sein, dürfte bzw. wird das auch weitere Maßnahmen der FMA zur Folge haben.

Mögliche Sanktionen der FMA

Die FMA hat die Möglichkeit gegen Unternehmen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, verschiedene Sanktionen zu erlassen. Solche reichen von Geldstrafen gegen das betreffende Unternehmen bzw. die Verantwortlichen des Unternehmens bis zur Untersagung bestimmter Aktivitäten. So kann beispielsweise der Vertrieb von Anteilen untersagt (Vertriebsuntersagung) oder sogar die Ausübung jeglicher Geschäfte in Österreich verboten werden.

Zur österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde – FMA ist die integrierte Aufsichtsbehörde für den österreichischen Finanzmarkt. Als solche ist sie unabhängig und weisungsfreie. Die FMA ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Seit Januar 2015 ist die FMA auch die nationale Abwicklungsbehörde.

Investorenwarnung nicht mehr aufrufbar

Update (11. August 2020)

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die oben benannte Meldung der FMA nicht mehr aufrufbar. Sie wurde offensichtlich entfernt, der Link führt ins Leere. Über die Gründe für das Entfernen der FMA-Meldung zur EXW GLOBAL AG ist uns nichts bekannt. Uns liegt lediglich ein Schreiben der die EXW GLOBAL AG vertretenden Anwaltskanzlei vor, in welchem wir auf diesen Umstand hingewiesen wurden, wobei von der Rechtswidrigkeit der besagten FMA-Meldung die Rede ist. Ob eine solche Rechtswidrigkeit aber von einem ordentlichen Gericht festgestellt wurde oder lediglich den Standpunkt des Anwalts der mit der Vertretung der rechtlichen Interessen der EXW Global AG beauftragten Kanzlei widerspiegelt, blieb dabei im Dunkeln. Wir haben in dieser Angelegenheit eine Anfrage bei der FMA gestellt. Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir diese bekannt geben.

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Eine Antwort

  1. PeterM sagt:

    Seit wann ist denn die Investorenwarnung zur EXW Global AG von der FMA Website verschwunden? Etwas sang- und klanglos entfernen, ohne sich zu erklären, finde ich ganz und gar nicht in Ordnung. Falls die Meldung tatsächlich rechtswidrig war oder auf einem Fehler basierte, sollte auch eine Finanzmarktaufsicht die Courage haben den Fehler einzugestehen und einen Widerruf bzw. eine Klarstellung zu veröffentlichen. Einfach so löschen und aus die Maus, ist einfach nicht anständig, zumal sie ja damit alle Leser der gelöschten Meldung im Regen stehen lassen. Also ich kann mich bei einigen Finanzmarktaufsichten, eines unprofessionellen Eindrucks manchmal nicht erwehren.

    Davon abgesehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Urteil existiert, in dem die Rechtswidrigkeit der Investorenwarnung festgestellt wurde. Andernfalls hätte es euch der EXW Anwalt sicher unter die Nase gerieben.

    Auf die Antwort der FMA bin ich jedenfalls auch gespannt. Falls überhaupt eine Antwort kommt.

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