Lektor / Korrekturleser – Korrekturlesen als Nebenjob

Korrekturleser - Lektor

Korrekturleser bzw. Lektor – ein guter Nebenjob

Ein begehrter Nebenjob ist der als Lektor oder Korrekturleser. Dabei liest man die Texte Anderer und überprüft diese auf Rechtschreibfehler, Grammatikfehler und oft auch auf inhaltliche Fehler.

 

Korrekturleser oder Lektor im Nebenjob

Für jemanden der zwar Zeit hat, aber auf freie Zeiteinteilung und auf eine Tätigkeit wert legt, die man von zu Hause aus ausführen kann, ist möglicherweise eine Betätigung als Lektor oder Korrekturleser der geeignete Nebenjob.

Freiberufliches Korrekturlesen

Voraussetzung für einen Nebenjob als Korrekturleser oder Lektor

Selbstverständlich gibt es für eine Tätigkeit als Lektor bzw. Korrekturleser einige Voraussetzungen. Da sind zum einen persönliche Voraussetzungen und zum anderen technische Voraussetzungen zu erfüllen.

Persönliche Voraussetzungen

Wichtigste Voraussetzung ist das perfekte Beherrschen der deutschen Sprache, bzw. der Sprache, in der man Korrekturlesen möchte. Eine weitere persönliche Voraussetzung ist eine hohe Konzentrationsfähigkeit.

Technische Voraussetzungen

Arbeitsplatz

Wenn das Korrekturlesen in Heimarbeit erfolgt, müssen natürlich auch häusliche Voraussetzungen erfüllt sein. Auch wenn man vorhat, von zu Hause aus als Lektor oder Korrekturleser zu arbeiten, muss ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Es muss nicht unbedingt ein Arbeitszimmer sein, ein ruhig gelegener Schreibtisch dürfte durchaus ausreichen. Der Küchentisch, an dem sich die ganze Familie tummelt, ist sicher kein geeigneter Arbeitsplatz.

Arbeitsmittel

Als Arbeitsmittel sollte ein PC vorhanden sein. Weiterhin können ein Duden und evtl. spezielle Fachbücher und Fremdwörterbücher nützlich bzw. erforderlich sein.

Wie viel verdient man mit dem Korrekturlesen?

Immer wieder wird nach dem Gehalt eines Korrekturlesers bzw. beim selbstständigen Korrekturleser, der freiberuflich arbeitet, nach dem Stundensatz für das Korrekturlesen gefragt. Die Verdienstmöglichkeiten beim Korrekturlesen hängen vom Auftraggeber ab und davon, was man mit diesem aushandelt. Generell sollte man einen, entsprechend dem Arbeitsumfang und zeitlichen Aufwand, angemessenen Festpreis aushandeln. Dabei sollte man berücksichtigen, ob es sich um eher einfache Texte oder aber um komplizierte Inhalte mit vielen Fachbegriffen handelt. Im Allgemeinen gilt, je anspruchsvoller der Text, umso höher ist der mögliche Verdienst fürs Korrekturlesen.

Abgerechnet wird üblicherweise pro Seite oder pro 100 Wörter.

Verdienst pro Seite

Für eher einfache Texte sind pro DIN-A4-Seite 2,- bis 5,- Euro realistisch. Für anspruchsvollere Texte können es auch zwischen 4,- und 8,- Euro pro DIN-A4-Seite sein. Durchschnittlich enthält eine DIN-A4-Seite in etwa 300 bis 400 Wörter. Bei anderen Formaten und Texten aus Webseiten kann man die ungefähre Wortzahl entsprechend zugrunde legen. Je anspruchsvoller der Text, desto höher der mögliche Verdienst pro Seite.

Verdienst pro 100 Wörter

Die oben genannten Verdienste auf 100 Worte umgerechnet:

  • einfache Texte 0,60 bis 1,50 Euro je 100 Wörter
  • anspruchsvolle Texte 1,15 bis 3,- Euro je 100 Wörter

Preis fürs Korrekturlesen aushandeln

Die genannten Preise bzw. genannten Verdienste sind natürlich nur als grobe Richtlinie zu verstehen. Der tatsächlich mögliche Verdienst ist immer auch vom eigenen Verhandlungsgeschick und von Referenzen abhängig. Eine große Rolle spielt die Marktsituation. Stehen dem Auftraggeber sehr viele Angebote von Korrekturlesern oder Lektoren zur Verfügung, hat er bessere Chancen den Preis zu drücken. Gibt es zeitweise oder regional eher einen Mangel an Korrekturlesern, hat man als solcher natürlich bessere Chancen einen guten Preis auszuhandeln. Ein weiterer Aspekt ist die Frage, ob man denn dem Auftraggeber als Lektor oder Korrekturleser bekannt ist, weil man früher schon mal für ihn gearbeitet hat. War der Auftraggeber mit der Arbeit an sich, mit der Zuverlässigkeit und pünktlichen Ablieferung zufrieden, wird er eher bereit sein, einen besseren Preis zu vereinbaren, als mit einem ihm noch unbekannten Korrekturleser.

Aufträge zum Korrekturlesen finden

Ist der Entschluss gefasst, mit dem Korrekturlesen oder als Lektor Geld zu verdienen, stellt sich die Frage, wie man an Aufträge zum Korrekturlesen kommt.

Inserate durchsuchen und eigene Inserate aufgeben

Dazu kann man zum einen die großen und bekannten Kleinanzeigenportale, Jobbörsen, aber auch Portale, die sich auf Angebote und Inserate zu Minijobs, Heimarbeit und Nebenjobs spezialisiert haben, durchstöbern. Hier kann man auch selbst aktiv werden und entsprechende Inserate aufgeben.

Studentenportale und Studenten-Communities

Studenten sind häufig daran interessiert, ihre Facharbeit oder Dissertation Korrekturlesen zu lassen und die Dienste eines Korrekturlesers in Anspruch zu nehmen, um nicht durch Abgabe einer Arbeit mit vielen Rechtschreibfehlern und schlechter Grammatik Minuspunkte zu kassieren. Daher sind Studentenportale und Studenten-Community, Foren etc. gute Anlaufstellen. Auch Aushänge in Universitäten können gute Möglichkeiten sein mit einem Angebot zum Korrekturlesen zu unterbreiten oder nach Aufträgen zu stöbern.

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6 Antworten

  1. Andreas sagt:

    Ich bin freiberuflicher Korrekturleser. Mir macht die Arbeit Spaß und der Verdienst ist okay. Wenn man einen oder auch mehrere feste Auftraggeber gefunden hat, die ein regelmäßiges Einkommen sicherstellen, lebt es sich recht entspannt.

  2. Christiane sagt:

    Ich habe schon einmal als Korrekturleser (Minijob) gearbeitet und es hat mir großen Spaß gemacht. Ich bin irritiert, wie viele Fehler in diesem Text zu finden sind….oder ist das ein Test?

    • Basti sagt:

      Wenn ich mir deinen Schreibstil so angucke, solltest du mal lieber ganz ruhig sein. Ich würde dich jedenfalls nicht als Korrekturleser engagieren. Evtl würde ich aber bei dir anfragen, wenn ich eine Stelle als Wichtigtuer zu vergeben hätte. 😀

  3. Mara sagt:

    Hallo, ich kann gerne für 7 Euro/1500 Zeichen diese Seite korrigieren.
    Ich habe allerdings, so viel vorweg, keine Fehler in dem Kommentar von Christiane am 10.11.2018 entdeken können.
    Falls Basti diesen Artikel geschrieben hat:
    Überleg noch mal, ob du die Seite nicht überarbeiten willst, was Grammatik, Interpunktion und Groß- und Kleinschreibung betrifft.
    Inhaltlich gefällt mir der Artikel.
    Die Antwort auf Christianes Kommentar zeigt allerdings nicht gerade von Kompetenz oder Kritikfähigkeit…

    • bandengo sagt:

      Dass du für 7 EUR / 1.500 Zeichen die Seite korrigieren würdest, kann ich mir gut vorstellen. Was ich mir allerdings nicht vorstellen kann, ist die Möglichkeit, dass irgendjemand, der deinen Kommentar gelesen hat, dein nettes Angebot annimmt. Das wäre ja auch so, als würde man eine Nacktschneckenkolonie mit der Pflege des Gemüsegartens betrauen.

      Was mich abseits deiner Rechtschreibfehler mal interessierten würde … Welche neue, mir unbekannte Regel besagt denn bitte, dass auf jeden Satz ein Zeilenumbruch zu folgen hat?

      Ich bin meinerseits irritiert, dass sich nun schon die zweite Person, die sich hier als Korrekturleser ausgibt, derart mit ihren Kommentar blamiert. Da stellt sich mir doch die Frage, ob es sich nicht um ein und denselben Kommentatoren handelt. Das würde auch erklären, weshalb dir der folgende unschöne Fehler im von dir angesprochenen Kommentar nicht auffiel.

      Test für Korrekturleser

      Nun Mara, siehst du es jetzt?

      Übrigens … Dass du in Basti den Autor des Artikels vermutest, lässt mich annehmen, dass du nicht nur beim Verfassen von Texten ganz enorme Defizite hast. Man kann einerseits den Verfasser des Artikels ganz leicht ermitteln, da er darin genannt wird und andererseits erkennen, dass es sich bei Basti um einen nicht registrierten Leser handelt. Der Autor des Artikels schreibt unter dem Namen „geldthemen“. Es ist unwahrscheinlich und nicht naheliegend, das er unter anderem Namen und ohne eingeloggt zu sein kommentiert. Naheliegend ist aber, dass derjenige, der als „geldthemen“ Artikel veröffentlicht, der Betreiber der Website ist. Den kann man im Impressum finden, um dann zu erkennen, dass er „Torsten“ und nicht „Basti“ heißt. Das alles kann man in weniger als 30 Sekunden ermitteln, falls man, obwohl das widersinnig ist, in Erwägung zieht, Basti könnte der Verfasser des Artikels sein.

      Dann einen Mangel an Kompetenz und Kritikfähigkeit zu unterstellen, muss man schon als Boshaftigkeit werten.

  4. Grossmann sagt:

    Spannend finde ich, dass hier inzwischen schon zwei Legastheniker*innen erschienen sind, die sich als Korrekturleser*innen ausgeben, dabei ganz viele Fehler in einem nahezu fehlerfreien Artikel finden, während sie selbst kaum in der Lage sind, einen fehlerfreien Dreizeiler zu verfassen. Peinlicher geht es kaum. Nur gut für die beiden Möchtegern-Korrekturleser*innen, dass sie aus der Anonymität heraus klugscheißen.

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