BaFin reagiert auf Aktivitäten von Bitcoin Corner: Unerlaubte Geschäfte

BaFin: Unerlaubte Geschäfte von Bitcoin Corner

Nicht die Meldung der BaFin zu Bitcoin Corner (BTC Corner Ltd.) überrascht, sondern das ungewohnt schnelle reagieren

 

Mit einer Meldung am gestrigen 17. September 2018 zu Bitcoin Corner, richtigerweise BTC Corner Ltd., unter dem Thema „Unerlaubte Geschäfte“, erklärt die BaFin, dass die BTC Corner Ltd. keinerlei Genehmigungen zum Betreiben von Bankgeschäften bzw zur Erbringung von Finanzdienstleistungen hat.

geldthemen.de brachte in einem am 07. August 2018 veröffentlichten Artikel bereits erhebliche Bedenken bezüglich der Seriosität von Bitcoin Corner, in Malta unter LTC Corner registriert, zum Ausdruck. Hier geht es zum Artikel: Bitcoin Corner Preview – Zweifel an der Seriosität des ICO

BTC Corner Ltd. besitzt keine Zulassung nach § 32 KWG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin stellt mit ihrer Meldung klar, dass BitCoin Corner  /  BTC Corner Ltd. keine Zulassung nach § 32 KWG besitzt und nicht der Aufsicht der BaFin untersteht.

Die Meldung der BaFin

BTC Corner Ltd., Valletta/Malta, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der BTC Corner Ltd. keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die BTC Corner Ltd. bietet Interessenten auf ihrer Internetseite www.bitcoincorner.eu Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen an. Dort gibt sie zudem an, noch ein sogenanntes Initial Coin Offering (ICO) durchzuführen.

ICOs können für Anleger erhebliche Risiken bergen. Darauf hat die BaFin bereits vor mehreren Monaten hingewiesen.

Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2018/meldung_180917_BTC_Corner_Ltd.html

Nach unserem Verständnis handelt Bitcoin Corner / BTC Corner Ltd. damit illegal, wenn sie Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen anbietet. Das sollte von Bitcoin Corner als Warnschuss vor den Bug verstanden werden, denn mit dieser Veröffentlichung sind die Mittel der BaFin längst nicht erschöpft.

Mit dieser Aussage der BaFin, sollte auch gutgläubigen Anhängern von Bitcoin Corner klar werden, dass die mal bereits vorhandene, ein anderes Mal für Bitcoin Corner leicht zu erhaltende Vollbankenlizenz, für die man angeblich alle Voraussetzungen erfüllt, ein Luftschloss ist.

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2 Antworten

  1. wer sagt:

    Der Start war schon dilettantisch. Vergessen die LTD anzumelden, obwohl man sich schon Bitcoin Corner LTD nannte. Dann eilig nachträglich, nachdem geldthemen.de die Tatsache, das gar kein Unternehmen registriert wurde, offengelegt hat, doch noch schnell eine LTD registriert, aber hoppla, Bitcoin Corner LTD geht ja gar nicht, na ja gut, dann eben BTC Ltd.

    Dann dieser ganze News-Fake, mit dem angeblichen Magazin „Inside Wirtschaft“, welches schnell hingeschustert wurde, um den Anschein eines etablierten Wirtschaftsmagazins vorzutäuschen und so dann fragwürdige Systeme zu puschen. Lächerlich und fremdschämen auslösend, lieber Herr Koch.

    Was für ein Plunderverein. Der war schon gestorben, bevor er aus den Startlöchern kommen konnte.

  2. Werner sagt:

    Ein Scam, der kurz nach Start sang- und klanglos untergegangen ist.

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